Was die Anerkennung bedeutet
Die Anerkennung als Weiterbildungsstätte ist ein formaler Status, der bestätigt, dass eine Einrichtung die Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt. Die Landespsychotherapeutenkammer prüft das und trägt die Einrichtung dann in ihr Verzeichnis ein, und erst ab diesem Zeitpunkt zählt die Zeit, die du dort arbeitest, als Weiterbildungszeit.
Die folgende Übersicht zeigt, was die drei Merkmale der Anerkennung für dich bedeuten.
- Verfahren
- Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Die Neuropsychologische Psychotherapie wird separat als eigenes Gebiet geführt.
- Gebiet
- Erwachsene oder Kinder und Jugendliche. Für die KJP-Weiterbildung brauchst du eine Stätte mit Befugnis im Gebiet Kinder und Jugendliche.
- Versorgungsbereich
- Ambulant, stationär oder institutionell. Danach richtet sich, welchen Abschnitt deiner Weiterbildung du dort abdecken kannst.
Dieselbe Klinik steht deshalb in den Verzeichnissen oft mehrfach, einmal pro Kombination, und im Verzeichnis auf dieser Seite ist das ebenso abgebildet, denn jede Zeile steht für eine Befugnis.
Warum es auf einzelne Personen ankommt
Neben der Einrichtung wird immer auch eine weiterbildungsbefugte Person anerkannt. In den Kammerverzeichnissen stehen diese Namen mit dabei, oft als Leitung und zusätzlich als weitere ermächtigte Personen.
So prüfst du eine Einrichtung
Prüfen lässt sich das in den Kammerverzeichnissen. Das Verzeichnis auf dieser Seite bündelt die Listen der 12 Landespsychotherapeutenkammern, die zusammen alle 16 Bundesländer abdecken (die OPK ist dabei für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig).
- Zuerst suchst du den Namen im Verzeichnis, indem du auf pt-weiterbildung.de/search nach dem Namen oder dem Ort filterst. Erscheint die Einrichtung, siehst du Verfahren, Gebiet, Versorgungsbereich und die befugten Personen.
- Danach prüfst du die Passung, denn Verfahren und Gebiet müssen zu deinem Vorhaben passen, und beides steht in der Zeile des Treffers.
- Schließlich öffnest du die Quelle, denn jeder Eintrag verlinkt auf die Originalliste der jeweiligen Kammer mit Stand-Datum, und das ist die amtliche Referenz, auf die du dich berufen kannst.
Wenn eine Einrichtung nicht im Verzeichnis steht
Fehlt der Eintrag, kommen dafür mehrere Gründe infrage, und eine Klärung lohnt sich in jedem Fall.
- Die Anerkennung läuft gerade, und weil Verfahren bei den Kammern dauern, hinkt jedes Verzeichnis dem Bescheid hinterher, auch das der Kammer selbst.
- Die Kammer veröffentlicht turnusmäßig, denn einige Kammern aktualisieren ihr PDF in größeren Abständen.
- Die Befugnis ist ausgelaufen, weil Anerkennungen befristet sind und eine Verlängerung ausstehen kann.
- Die Einrichtung ist tatsächlich nicht befugt, und Weiterbildungszeit entsteht nur an einer befugten Stätte.
Lass dir in solchen Fällen den Anerkennungsbescheid zeigen oder frage bei der Kammer nach (eine Mail an die Kammer klärt den Stand verbindlich), bevor du einen Vertrag unterschreibst, denn im Zweifelsfall ist das die einzige verlässliche Absicherung.