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Woran erkenne ich eine anerkannte Weiterbildungsstätte?

Aktualisiert am 09.10.2026 · pt-weiterbildung.de

Anerkannt ist eine Weiterbildungsstätte dann, wenn die zuständige Landespsychotherapeutenkammer sie für ein bestimmtes Verfahren, ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Versorgungsbereich zugelassen hat und sie deshalb im Verzeichnis dieser Kammer steht. Nachprüfen kannst du das im gebündelten Verzeichnis oder direkt in der Kammerliste, auf die dort jeder Eintrag verlinkt.

Was die Anerkennung bedeutet

Die Anerkennung als Weiterbildungsstätte ist ein formaler Status, der bestätigt, dass eine Einrichtung die Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt. Die Landespsychotherapeutenkammer prüft das und trägt die Einrichtung dann in ihr Verzeichnis ein, und erst ab diesem Zeitpunkt zählt die Zeit, die du dort arbeitest, als Weiterbildungszeit.

Die folgende Übersicht zeigt, was die drei Merkmale der Anerkennung für dich bedeuten.

Verfahren
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Die Neuropsychologische Psychotherapie wird separat als eigenes Gebiet geführt.
Gebiet
Erwachsene oder Kinder und Jugendliche. Für die KJP-Weiterbildung brauchst du eine Stätte mit Befugnis im Gebiet Kinder und Jugendliche.
Versorgungsbereich
Ambulant, stationär oder institutionell. Danach richtet sich, welchen Abschnitt deiner Weiterbildung du dort abdecken kannst.

Dieselbe Klinik steht deshalb in den Verzeichnissen oft mehrfach, einmal pro Kombination, und im Verzeichnis auf dieser Seite ist das ebenso abgebildet, denn jede Zeile steht für eine Befugnis.

Warum es auf einzelne Personen ankommt

Neben der Einrichtung wird immer auch eine weiterbildungsbefugte Person anerkannt. In den Kammerverzeichnissen stehen diese Namen mit dabei, oft als Leitung und zusätzlich als weitere ermächtigte Personen.

Verlässt die befugte Person die Einrichtung (durch Stellenwechsel oder Ruhestand), steht die Weiterbildung dort still, bis die Befugnis neu erteilt ist. Frag deshalb im Bewerbungsgespräch, wer die Befugnis hält, wie lange sie noch läuft und ob es eine zweite befugte Person gibt.

So prüfst du eine Einrichtung

Prüfen lässt sich das in den Kammerverzeichnissen. Das Verzeichnis auf dieser Seite bündelt die Listen der 12 Landespsychotherapeutenkammern, die zusammen alle 16 Bundesländer abdecken (die OPK ist dabei für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig).

  1. Zuerst suchst du den Namen im Verzeichnis, indem du auf pt-weiterbildung.de/search nach dem Namen oder dem Ort filterst. Erscheint die Einrichtung, siehst du Verfahren, Gebiet, Versorgungsbereich und die befugten Personen.
  2. Danach prüfst du die Passung, denn Verfahren und Gebiet müssen zu deinem Vorhaben passen, und beides steht in der Zeile des Treffers.
  3. Schließlich öffnest du die Quelle, denn jeder Eintrag verlinkt auf die Originalliste der jeweiligen Kammer mit Stand-Datum, und das ist die amtliche Referenz, auf die du dich berufen kannst.

Wenn eine Einrichtung nicht im Verzeichnis steht

Fehlt der Eintrag, kommen dafür mehrere Gründe infrage, und eine Klärung lohnt sich in jedem Fall.

Lass dir in solchen Fällen den Anerkennungsbescheid zeigen oder frage bei der Kammer nach (eine Mail an die Kammer klärt den Stand verbindlich), bevor du einen Vertrag unterschreibst, denn im Zweifelsfall ist das die einzige verlässliche Absicherung.

Häufige Fragen dazu

Kann eine Klinik weiterbilden, ohne im Kammerverzeichnis zu stehen?

Nein, denn Weiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung entsteht in der Regel in einer Einrichtung, die im Verzeichnis der zuständigen Kammer für dein Verfahren und Gebiet steht. Läuft die Anerkennung gerade oder ist das Verzeichnis veraltet, klärt eine Rückfrage bei der Kammer den Stand.

Was bedeutet Weiterbildungsbefugnis?

Die Weiterbildungsbefugnis erteilt die Kammer einer namentlich benannten Person, meist einer Leitung oder einer erfahrenen FachpsychotherapeutIn, und an sie knüpft die Kammer die Anerkennung der Stätte.

Wie aktuell sind die Verzeichnisse?

Das schwankt stark, denn manche Kammern pflegen ihr Verzeichnis laufend. Andere veröffentlichen ein PDF mit Stand-Datum, das mehrere Monate alt sein kann, und pt-weiterbildung.de liest die Quellen täglich aus und zeigt bei jedem Eintrag, aus welcher Quelle und mit welchem Stand er kommt. Im Zweifel gilt die Auskunft der Kammer.

Was, wenn meine Wunschstätte nur für ein anderes Verfahren befugt ist?

Dann kannst du dort anrechenbare Weiterbildungszeit nur in dem Verfahren leisten, für das die Stätte befugt ist, und ob sie für dein Verfahren eine eigene Zeile im Verzeichnis hat, siehst du in der Suche.

Kurze Antworten auf die Grundfragen zur Weiterbildung stehen gesammelt unter Häufige Fragen.

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