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Woran erkenne ich eine anerkannte Weiterbildungsstätte?

Aktualisiert am 27.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Anerkannt ist eine Weiterbildungsstätte dann, wenn die zuständige Landespsychotherapeutenkammer sie für ein bestimmtes Verfahren, ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Versorgungsbereich zugelassen hat und sie deshalb im Verzeichnis dieser Kammer steht. Der Ruf einer Klinik, ihre Größe oder eine gut gemachte Website sagen darüber nichts aus. Prüfen lässt es sich in einer Minute: im gebündelten Verzeichnis aller 16 Kammern nachsehen oder direkt in der Kammerliste, auf die dort jeder Eintrag verlinkt.

Was Anerkennung konkret bedeutet

Eine Weiterbildungsstätte ist keine Auszeichnung für Qualität, sondern ein formaler Status. Die Landespsychotherapeutenkammer prüft, ob eine Einrichtung die Anforderungen ihrer Weiterbildungsordnung erfüllt, und trägt sie dann in ihr Verzeichnis ein. Erst ab diesem Zeitpunkt zählt Zeit, die du dort arbeitest, als Weiterbildungszeit.

Wichtig ist, dass die Anerkennung nie pauschal gilt. Sie ist immer an drei Dinge gebunden:

Verfahren
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie oder Systemische Therapie. Die Neuropsychologische Psychotherapie wird separat als eigenes Gebiet geführt.
Gebiet
Erwachsene oder Kinder und Jugendliche. Eine Stätte, die nur für Erwachsene befugt ist, bringt dich in der KJP-Weiterbildung nicht weiter.
Versorgungsbereich
Ambulant, stationär oder institutionell. Danach richtet sich, welchen Abschnitt deiner Weiterbildung du dort abdecken kannst.

Deshalb steht dieselbe Klinik in den Verzeichnissen oft mehrfach: einmal pro Kombination. Im Verzeichnis auf dieser Seite ist das genauso abgebildet, jede Zeile ist eine Befugnis, nicht ein Gebäude.

Die Personenbindung, die viele übersehen

Anerkannt wird nicht nur die Einrichtung, sondern immer auch eine weiterbildungsbefugte Person. In den Kammerverzeichnissen stehen diese Namen mit dabei, oft als Leitung und zusätzlich als weitere ermächtigte Personen.

Praktische Folge: Wenn die befugte Person die Einrichtung verlässt, steht die Weiterbildung dort still, bis die Befugnis neu erteilt ist. Es lohnt sich daher, im Bewerbungsgespräch danach zu fragen, wer die Befugnis hält, wie lange sie noch läuft und ob es eine zweite befugte Person gibt.

So prüfst du eine Einrichtung in unter einer Minute

  1. Namen im Verzeichnis suchen. Auf pt-weiterbildung.de/search nach dem Namen oder dem Ort filtern. Erscheint die Einrichtung, siehst du sofort Verfahren, Gebiet, Versorgungsbereich und die befugten Personen.
  2. Auf Passung prüfen. Stimmen Verfahren und Gebiet mit deinem Vorhaben überein? Ein Treffer allein reicht nicht.
  3. Quelle öffnen. Jeder Eintrag verlinkt auf die Originalliste der jeweiligen Kammer mit Stand-Datum. Das ist die amtliche Referenz, auf die du dich berufen kannst.
  4. Im Zweifel nachfragen. Bei frisch anerkannten oder gerade weggefallenen Stätten hinkt jedes Verzeichnis der Realität hinterher, auch das der Kammer selbst. Eine Mail an die Kammer klärt das verbindlich.

Wenn eine Einrichtung nicht im Verzeichnis steht

Das muss kein Ausschlusskriterium sein, aber es braucht eine Klärung. Realistische Gründe sind:

Lass dir in solchen Fällen den Anerkennungsbescheid zeigen oder frage bei der Kammer nach, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Das ist die einzige Absicherung, die im Zweifelsfall trägt.

Kurz zusammengefasst

Anerkennung heißt: Die Kammer hat diese Einrichtung für dieses Verfahren, dieses Gebiet und diesen Versorgungsbereich zugelassen, gebunden an eine namentlich befugte Person und zeitlich befristet. Prüfbar ist das nur über die Kammerverzeichnisse. Das Verzeichnis hier bündelt alle 16 davon und verlinkt jeden Eintrag zurück auf seine Quelle, damit du für diese Prüfung nicht sechzehn Websites durchgehen musst.

Häufige Fragen dazu

Kann eine Klinik weiterbilden, ohne im Kammerverzeichnis zu stehen?

Für die Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung nicht. Steht die Einrichtung nicht im Verzeichnis der zuständigen Kammer, ist sie für dieses Verfahren und Gebiet nicht befugt, und die dort geleistete Zeit wird in der Regel nicht angerechnet. Es kann allerdings sein, dass die Anerkennung gerade läuft oder das Verzeichnis noch nicht aktualisiert wurde. In dem Fall hilft nur eine Rückfrage bei der Kammer.

Was bedeutet Weiterbildungsbefugnis genau?

Die Kammer erteilt die Befugnis einer namentlich benannten Person, meist einer Leitung oder einer erfahrenen Fachpsychotherapeut:in, und knüpft daran die Anerkennung der Stätte. In den Kammerverzeichnissen stehen deshalb neben der Einrichtung auch die befugten Personen. Wechselt diese Person die Stelle oder geht in Ruhestand, muss die Befugnis neu geregelt werden.

Wie aktuell sind die Verzeichnisse?

Das schwankt stark. Manche Kammern pflegen laufend, andere veröffentlichen ein PDF mit Stand-Datum, das mehrere Monate alt sein kann. pt-weiterbildung.de liest die Quellen täglich aus und zeigt bei jedem Eintrag, aus welcher Quelle und mit welchem Stand er kommt. Im Zweifel gilt die Auskunft der Kammer.

Was, wenn meine Wunschstätte nur für ein anderes Verfahren befugt ist?

Dann kannst du dort in deinem Verfahren keine anrechenbare Weiterbildungszeit ableisten. Eine Stätte kann für mehrere Verfahren befugt sein, dann taucht sie im Verzeichnis mehrfach auf, einmal je Kombination aus Verfahren, Gebiet und Versorgungsbereich.

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