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Ambulant, stationär, institutionell: welche Abschnitte braucht die Weiterbildung?

Aktualisiert am 29.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Die Weiterbildung besteht nicht aus einer einzigen Stelle, sondern aus Abschnitten in verschiedenen Versorgungsbereichen: ambulant, stationär und institutionell. Jede Weiterbildungsstätte ist immer nur für bestimmte dieser Bereiche befugt, weshalb die meisten PiW im Lauf der Weiterbildung die Stätte wechseln. Wie viel Zeit in welchem Bereich verlangt wird, regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer. Welche Stätte welchen Bereich abdeckt, steht als eigenes Feld in jedem Eintrag im Verzeichnis.

Warum es überhaupt Abschnitte gibt

Die Weiterbildung soll dich auf die gesamte Breite der Versorgung vorbereiten, nicht nur auf ein Setting. Deshalb sieht sie Zeiten in unterschiedlichen Versorgungsbereichen vor. Wer nur ambulant arbeitet, sieht selten akute Krisen und schwere Verläufe. Wer nur stationär arbeitet, begleitet kaum längere ambulante Prozesse. Die Aufteilung erzwingt beides.

Für die Stellensuche hat das eine unmittelbare Konsequenz: Du suchst nicht eine Stelle für fünf Jahre, sondern planst eine Abfolge.

Die drei Bereiche

Ambulant
Ambulanzen, Institutsambulanzen und Praxen. Hier führst du eigene Behandlungen über längere Zeiträume, meist mit fester Frequenz und enger Supervision. Der ambulante Teil macht in den meisten Weiterbildungsordnungen den größten Block aus.
Stationär
Kliniken und Tageskliniken. Arbeit im multiprofessionellen Team, kürzere Verweildauern, akutere Krankheitsbilder, viel Diagnostik und Krisenintervention.
Institutionell
Einrichtungen der psychosozialen und komplementären Versorgung außerhalb von Klinik und Praxis, etwa Beratungsstellen oder Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe. Der Umfang und die genaue Abgrenzung unterscheiden sich zwischen den Kammern am stärksten.
Wichtig: Die konkrete Aufteilung der 60 Monate auf diese Bereiche ist Sache der jeweiligen Landeskammer und deshalb nicht bundeseinheitlich. Prüfe die Weiterbildungsordnung der Kammer, bei der du deine Weiterbildung führen lässt, bevor du eine Stelle zusagst.

Wie du die Abschnitte planst

  1. Weiterbildungsordnung deiner Kammer lesen. Sie legt Mindestzeiten je Bereich und eventuelle Reihenfolgevorgaben fest. Das ist die Grundlage, alles andere baut darauf auf.
  2. Verfügbare Stätten je Bereich prüfen. Im Verzeichnis kannst du nach Versorgungsbereich filtern. So siehst du, ob es in deiner Region für alle geforderten Abschnitte überhaupt Stätten in deinem Verfahren gibt.
  3. Mit dem knappsten Abschnitt anfangen. Wenn ein Bereich in deiner Region nur an ein oder zwei Stätten möglich ist, plane diesen zuerst und richte die anderen daran aus, nicht umgekehrt.
  4. Übergänge früh ansprechen. Weiterbildungsbefugte kennen die Häuser in ihrer Region und vermitteln Anschlussstellen oft direkt. Diese Frage gehört schon ins Bewerbungsgespräch.

Häufige Stolperstellen

Kurz zusammengefasst

Die Weiterbildung ist eine Abfolge von Abschnitten in ambulanter, stationärer und institutioneller Versorgung, verteilt über in der Regel 60 Monate Vollzeit. Weil Befugnisse an den Versorgungsbereich gebunden sind, ist ein Stättenwechsel eingeplant und kein Ausnahmefall. Wer früh sieht, welche Bereiche in seiner Region und seinem Verfahren knapp sind, plant von dort aus rückwärts und verliert am Ende keine Monate. Im Verzeichnis ist der Versorgungsbereich dafür ein eigener Filter.

Häufige Fragen dazu

Muss ich für jeden Abschnitt die Stelle wechseln?

Nicht zwangsläufig. Große Träger, etwa Kliniken mit angeschlossener Ambulanz, sind teils für mehrere Versorgungsbereiche befugt, dann ist ein Wechsel innerhalb des Hauses möglich. Im Verzeichnis erkennst du das daran, dass dieselbe Einrichtung mit mehreren Versorgungsbereichen gelistet ist. Der häufigere Fall bleibt aber der Wechsel der Stätte.

Was zählt als institutioneller Versorgungsbereich?

Gemeint sind Einrichtungen der psychosozialen und komplementären Versorgung außerhalb von Klinik und Praxis, zum Beispiel Beratungsstellen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe. Wie dieser Bereich genau abgegrenzt und in welchem Umfang er verlangt wird, definiert die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Kammer.

Kann ich die Abschnitte in beliebiger Reihenfolge machen?

Häufig ja, aber es gibt Ausnahmen und in einigen Ländern Vorgaben zur Reihenfolge oder zu Mindestblöcken am Stück. Weil das je Kammer unterschiedlich ist, sollte die Planung immer mit der Weiterbildungsordnung deiner Kammer abgeglichen werden, am besten bevor du eine Stelle zusagst.

Zählt Teilzeit auch?

Teilzeit ist in der Regel möglich, die Weiterbildung verlängert sich dann entsprechend. Mindestumfänge und Anrechnungsregeln stehen in der Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer.

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