Was sich gegenüber der alten Ausbildung geändert hat
Im alten System war die Praktische Tätigkeit der Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA) berüchtigt: Vollzeitarbeit in Kliniken, oft ohne oder mit symbolischer Vergütung, während die Ausbildung selbst Geld kostete. Genau das war einer der Hauptgründe für die Reform.
Heute ist die Reihenfolge umgedreht. Die Approbation steht am Ende des Studiums, nicht am Ende der Ausbildung. Wer die Weiterbildung beginnt, ist bereits approbiert und wird als approbierte Fachkraft angestellt: mit Arbeitsvertrag, Sozialversicherung, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung.
Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Wie hoch dieses Gehalt ausfällt, ist nicht bundesweit geregelt.
Der Streit um die Entgeltgruppe
Wo der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt, hängt alles an der Eingruppierung. Und die ist für Psychotherapeut:innen in Weiterbildung umstritten.
- Die kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben 2023 per Rundschreiben empfohlen, Psychotherapeut:innen in Weiterbildung in die Entgeltgruppe 13 einzugruppieren.
- DPtV und ver.di fordern die Entgeltgruppe 14. Ihr Argument: Die Entgeltordnung ordnet approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen und KJP einheitlich der E14 zu, und wer in Weiterbildung ist, ist bereits approbiert. Für fertige Fachpsychotherapeut:innen fordern beide inzwischen sogar die E15, analog zum Facharztstatus.
Praktisch heißt das: Es gibt keine Antwort, die für alle gilt. Es gibt nur die Antwort, die in deinem Arbeitsvertrag steht.
Was E13 und E14 konkret bedeuten
Zur Einordnung die Bruttomonatsgehälter bei Vollzeit (39 Stunden) nach der Entgelttabelle TVöD-VKA, gültig ab 1. Mai 2026:
| Stufe | Entgeltgruppe 13 | Entgeltgruppe 14 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.901,11 € | 5.298,27 € |
| Stufe 2 | 5.279,32 € | 5.643,35 € |
| Stufe 3 | 5.709,87 € | 6.094,01 € |
| Stufe 4 | 6.177,31 € | 6.594,12 € |
| Stufe 5 | 6.727,38 € | 7.151,57 € |
| Stufe 6 | 7.025,87 € | 7.551,78 € |
Der große Vorbehalt: Tarifbindung
Die Tabelle oben gilt nur, wenn dein Arbeitgeber überhaupt an den TVöD gebunden ist. Ein erheblicher Teil der anerkannten Weiterbildungsstätten ist das nicht:
- Kommunale und öffentliche Kliniken
- Meist TVöD, teilweise TV-L bei Landeseinrichtungen. Hier greift die Tabelle direkt.
- Kirchliche Träger
- Caritas und Diakonie haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Die orientieren sich am TVöD, weichen aber im Detail ab.
- Private Klinikkonzerne
- Eigene Haustarife oder gar keine Tarifbindung. Die Spannbreite ist groß.
- Praxen, MVZ und Ambulanzen
- In der Regel frei verhandelt. Hier gibt es keine Tabelle, an der du dich festhalten kannst.
Im Verzeichnis siehst du am Versorgungsbereich, mit welchem Typ Einrichtung du es zu tun hast. Ambulant heißt eher Praxis oder Ambulanz, stationär eher Klinik. Das ist ein brauchbarer erster Anhaltspunkt für die Frage, ob Tarif im Spiel ist.
Der ambulante Abschnitt und die 40-Prozent-Regel
Für Weiterbildungsambulanzen hat der Gesetzgeber 2025 eine Untergrenze eingezogen: Sie müssen mindestens 40 Prozent der Vergütung, die sie von den Krankenkassen für deine Behandlungen bekommen, an dich weitergeben. Die Regelung kam über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.
Zwei Einschränkungen, die dabei oft untergehen:
- Sie gilt nur für Weiterbildungsambulanzen. Für Praxen, MVZ und Kliniken hat der Gesetzgeber nichts geregelt.
- Sie deckt nicht die Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung ab. Die sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Vergütungsverhandlungen zwischen Ambulanzen und Krankenkassen. Die BPtK nennt das einen Tropfen auf den heißen Stein.
Das ist der Grund, warum eine reine Gehaltszahl wenig aussagt. Was am Ende übrig bleibt, entscheidet sich zusammen mit den Kosten der Weiterbildung.
Fünf Fragen fürs Bewerbungsgespräch
- Sind Sie tarifgebunden, und an welchen Tarif? TVöD, TV-L, AVR oder Haustarif macht einen realen Unterschied.
- Welche Entgeltgruppe und welche Stufe? Beides erfragen, nicht nur die Gruppe.
- Wird Berufserfahrung auf die Stufe angerechnet? Praktika, Werkstudentenzeit oder eine frühere Anstellung können zählen.
- Wer trägt Theorie, Supervision und Selbsterfahrung? Die entscheidende Frage. Wenn die Stätte das übernimmt, ist ein nominell niedrigeres Gehalt unter dem Strich besser.
- Gibt es Freistellung für Theorieblöcke? Bezahlte Freistellung oder Urlaub nehmen müssen ist ein Unterschied von mehreren Wochen pro Jahr.
Kurz zusammengefasst
In der Weiterbildung wirst du bezahlt, das ist der Kern der Reform. Wie viel, ist nicht einheitlich geregelt: Im TVöD steht E13 gegen E14, das sind grob 400 Euro brutto im Monat Unterschied, und ein großer Teil der Stätten zahlt gar nicht nach Tarif. Entscheidend für dein tatsächliches Einkommen ist neben der Entgeltgruppe die Frage, wer die Weiterbildungskosten trägt. Beides gehört ins erste Gespräch, nicht in den Arbeitsvertrag, den du schon unterschrieben hast.