Warum zur Anstellung auch Kosten gehören
Du bekommst ein Gehalt für deine Arbeit an der Weiterbildungsstätte, die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte laufen davon getrennt, meistens über ein Weiterbildungsinstitut, und werden dir in Rechnung gestellt.
Einen ersten Baustein hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege geliefert, denn Weiterbildungsambulanzen müssen danach mindestens 40 Prozent der Krankenkassenvergütung an dich auszahlen. Nach unserem Kenntnisstand wurde das 2025 beschlossen und gilt seit 2026, die verlinkten Quellen nennen dafür allerdings keine Termine. Für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung sowie für die Finanzierung in Praxen, MVZ und Kliniken sieht das Gesetz bisher keine Regelung vor, und die Berufsverbände halten das für deutlich zu wenig.
Ich teile diese Einschätzung, denn wer frisch approbiert ist und mit der Weiterbildung beginnen will, bekommt Pflichtbestandteile in Rechnung gestellt, und das finde ich unfair, oder? Dass die Finanzierung der Weiterbildung bis heute nur teilweise gesetzlich geregelt ist, sehe ich außerdem als einen der Gründe, warum es zu wenige Weiterbildungsplätze gibt.
Welche Kostenblöcke es gibt
- Theoretische Weiterbildung
- Das sind Seminare und Kursblöcke am Institut, die auf das jeweilige Verfahren zugeschnitten sind und meist als Semester- oder Kursgebühr abgerechnet werden. Sie bilden den größten planbaren Einzelposten.
- Supervision
- Einzel- und Gruppensupervision deiner Behandlungen sind in festgelegtem Umfang vorgeschrieben, wobei Einzelsupervision deutlich teurer ist als Gruppensupervision.
- Selbsterfahrung
- Auch sie ist vorgeschrieben, als Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung. Für Einzelsitzungen werden üblicherweise 80 bis 100 Euro genannt, dafür habe ich keine belastbare Quelle gefunden.
- Kammergebühren
- Das ist der kleinste Block. Dazu gehören Gebühren für die Anerkennung von Weiterbildungszeiten und am Ende für die Anerkennung als FachpsychotherapeutIn, wobei die Sätze in der Gebührenordnung deiner Landeskammer stehen und sich zwischen den Ländern unterscheiden.
Was die alte Ausbildung über die Größenordnung verrät
Die Kostenposten der neuen Weiterbildung sind dieselben wie in der alten Ausbildung, und dafür gibt es veröffentlichte Zahlen. Ein Institut weist für die dreijährige Variante zum Stand März 2026 die folgende Aufstellung aus.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Theorie-Seminare | 8.640 € |
| Gruppenselbsterfahrung (120 Std.) | 3.600 € |
| Einzelsupervision (50 Std.) | 5.750 € |
| Gruppensupervision (100 Std.) | 3.400 € |
| Prüfungsgebühr | 680 € |
| Summe | 22.070 € |
Die Spanne von rund 20.000 bis 25.000 Euro, die als Anhaltspunkt für die gesamte alte Ausbildung genannt wird, kann ich nicht belegen, und das Beispiel liegt mit 22.070 Euro innerhalb davon.
Was den Kosten gegenübersteht
Sobald du im ambulanten Abschnitt eigene Behandlungen führst, entstehen Einnahmen, und wie die zwischen Institut und dir aufgeteilt werden, unterscheidet sich erheblich.
- Feste Gebühren zahlst du monatlich oder jährlich als festen Betrag, und die Behandlungserlöse bleiben beim Institut oder der Ambulanz.
- Ausgaben und Einnahmen werden im zweiten Modell einzeln verrechnet, denn du zahlst die Weiterbildungsleistungen einzeln und bekommst im Gegenzug einen Anteil der abgerechneten Behandlungen ausgezahlt, abzüglich eines Verwaltungsbeitrags.
Für Weiterbildungsambulanzen liegt dieser Anteil inzwischen bei mindestens 40 Prozent der Krankenkassenvergütung, und wie das mit deinem Gehalt zusammenspielt, steht in Was verdient man in der Weiterbildung?
Was du klären solltest, bevor du unterschreibst
- Beteiligung der Stätte an den Weiterbildungskosten erfragen, denn sie wirkt sich beim Vergleich zweier Stellen oft stärker aus als die Differenz zwischen zwei Entgeltgruppen.
- Bezahlte Freistellung für Theorieblöcke klären, also ob du dafür freigestellt wirst oder Urlaub nehmen musst.
- Gebührenordnung in der aktuellen Fassung schriftlich geben lassen und fragen, ab wann sie verbindlich ist.
- Verteilungsschlüssel im ambulanten Abschnitt erfragen, damit du weißt, welcher Anteil der abgerechneten Behandlungen bei dir ankommt und was als Verwaltungsbeitrag einbehalten wird.
- Wechsel oder Unterbrechung ansprechen und fragen, ob gezahlte Gebühren erhalten bleiben, wenn du die Stätte wechselst, was besonders bei einem Wechsel des Bundeslands eine Rolle spielt.
Anerkannte Stätten, bei denen du diese Fragen stellen kannst, findest du im Verzeichnis.