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Approbiert, aber noch in Weiterbildung: was darf ich schon und was noch nicht?

Aktualisiert am 30.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, Psychotherapie heilkundlich auszuüben und die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu führen. Was sie nicht enthält: den Zugang zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Dafür verlangt das Sozialrecht den Abschluss einer Weiterbildung. Genau deshalb ist die Weiterbildung für fast alle frisch Approbierten der nächste Schritt, und die Suche nach einer anerkannten Weiterbildungsstätte beginnt am besten früh.

Kurzantwort

Mit der Approbation darfst du Psychotherapie heilkundlich ausüben: eigenverantwortlich Störungen mit Krankheitswert feststellen und behandeln, unter der geschützten Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Was du noch nicht darfst: zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und eine Gebietsbezeichnung wie Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene führen. Beides hängt am Abschluss der Weiterbildung. Die Approbation ist also die Berufszulassung, die Weiterbildung öffnet die Versorgung.

Was die Approbation rechtlich erlaubt

Das Psychotherapeutengesetz regelt beides in Paragraf 1: Wer Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ausüben will, braucht die Approbation. Ausübung der Psychotherapie meint dabei jede berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren oder Methoden. Zum Beruf gehören außerdem Beratung, Prävention und Rehabilitation.

Konkret heißt das: Du bist voll approbierte Heilberuflerin oder voll approbierter Heilberufler, keine Person in Ausbildung. Du darfst Diagnosen stellen, behandeln und trägst dafür Verantwortung. Sobald du den Beruf ausübst, wirst du außerdem Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes, deren Berufsordnung für dich gilt (die Kammern orientieren sich an der Muster-Berufsordnung der BPtK).

Warum trotzdem die Weiterbildung nötig ist: Fachkunde und Kassenzulassung

Die Grenze zieht das Sozialrecht. Wer gesetzlich Versicherte auf Kassenkosten behandeln will, braucht die Eintragung ins Arztregister. Paragraf 95c SGB V verlangt dafür bei Psychotherapeut:innen neben der Approbation den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung: für die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen in einem anerkannten Verfahren, jeweils abgeschlossen mit einer Prüfung. Erst mit dem Registereintrag kannst du dich um eine Zulassung oder Anstellung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung bewerben (Paragraf 95 SGB V).

Das kannst du mit ApprobationDafür brauchst du die Weiterbildung
Heilkundlich Psychotherapie ausüben, Diagnosen stellenGebietsbezeichnung Fachpsychotherapeut:in führen
Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in führenEintragung ins Arztregister
Angestellt arbeiten, etwa in Klinik oder BeratungsstelleKassensitz oder Anstellung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Selbstzahler:innen und Privatversicherte behandelnVerlässliche Erstattungsbasis in der Breite der Versorgung

Was du als PiW an der Weiterbildungsstätte machst

In der Weiterbildung arbeitest du als approbierte Fachkraft in einem Anstellungsverhältnis, mit Gehalt, und behandelst eigene Patient:innen. Anders als in der alten Ausbildung bist du nicht Praktikant:in, sondern Kolleg:in mit voller Berufszulassung. Der Unterschied zur Zeit nach der Weiterbildung liegt in der Struktur: Deine Behandlungen laufen unter regelmäßiger Supervision, begleitet von Theorie und Selbsterfahrung, an einer Stätte, die von der Kammer für Gebiet und Verfahren befugt ist. Die Details (Umfang, Abschnitte, Anrechnung) regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer.

Der eine Punkt, der teuer werden kann: Nur Zeiten an befugten Weiterbildungsstätten zählen für die Weiterbildung. Wer mit Approbation irgendwo anfängt und erst später merkt, dass die Stelle nicht befugt ist, verliert diese Zeit für den Fachkunde-Weg. Prüfe den Status vorab im Verzeichnis der anerkannten Stätten und lass dir die Befugnis im Zweifel von der Stätte oder Kammer bestätigen.

Privat behandeln mit Approbation: möglich, aber mit Einschränkungen

Rechtlich steht dir mit der Approbation auch die selbstständige Behandlung offen, etwa in einer Privatpraxis für Selbstzahler:innen und Privatversicherte. Praktisch gibt es zwei Bremsen. Erstens die Erstattung: Ob private Krankenversicherungen oder die Beihilfe eine Behandlung erstatten, hängt vom jeweiligen Tarif und den Beihilfevorschriften ab; manche stellen auf Qualifikationen ab, die erst die Weiterbildung liefert. Verlass dich hier auf keine Pauschalaussage, sondern lass Patient:innen die Erstattung vorab bei ihrer Versicherung klären. Zweitens das Berufs- und Weiterbildungsrecht: Wie viel selbstständige Tätigkeit neben einer laufenden Weiterbildung möglich ist, beurteilt deine Landeskammer. Frag dort nach, bevor du parallel etwas aufbaust.

Berufsbezeichnungen korrekt verwenden

Kurz zusammengefasst

Die Approbation macht dich zur vollwertigen Heilberuflerin oder zum vollwertigen Heilberufler: behandeln ja, Berufsbezeichnung ja. Kassenabrechnung und Gebietsbezeichnung kommen erst mit der abgeschlossenen Weiterbildung, so verlangt es Paragraf 95c SGB V. Der logische nächste Schritt ist deshalb eine Stelle an einer befugten Weiterbildungsstätte: Filtere im Verzeichnis nach Bundesland, Gebiet und Verfahren, wirf einen Blick auf die Bundesland-Übersichten und lass dir über den Stellen-Alert neue Stellen per E-Mail melden. Wie die ersten Wochen nach der Approbation konkret aussehen, steht in Approbation in der Tasche: die ersten Schritte.

Häufige Fragen dazu

Darf ich mich mit Approbation niederlassen und gesetzlich Versicherte behandeln?

Eine eigene Praxis eröffnen darfst du rechtlich schon mit der Approbation. Zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen darfst du dort aber nicht: Dafür brauchst du die Eintragung ins Arztregister, und die setzt nach Paragraf 95c SGB V den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung voraus, dazu kommt die Zulassung im Rahmen der Bedarfsplanung. Eine reine Privatpraxis ohne Weiterbildung ist möglich, wirtschaftlich aber schwierig, weil die Erstattung durch private Versicherungen nicht garantiert ist.

Kann ich mit Approbation einfach angestellt arbeiten, ohne Weiterbildung?

Ja. Du kannst zum Beispiel in einer Klinik oder Beratungsstelle als approbierte:r Psychotherapeut:in arbeiten. Beachte aber: Diese Zeiten zählen in der Regel nicht für die Weiterbildung, wenn die Einrichtung keine befugte Weiterbildungsstätte ist und du nicht als PiW angemeldet bist. Ob und wie Zeiten angerechnet werden, regelt die Weiterbildungsordnung deiner Kammer. Wie du eine passende Stelle findest, steht in diesem Artikel.

Was unterscheidet mich von Kolleg:innen mit alter Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in?

Wer nach altem Recht approbiert wurde, hat die Fachkunde in einem Verfahren bereits in der Ausbildung erworben und kann sich direkt ins Arztregister eintragen lassen. Du hast die Approbation direkt nach dem Studium, die vertiefte Qualifikation in Gebiet und Verfahren folgt erst in der Weiterbildung. Die Unterschiede der beiden Wege erklärt Ausbildung oder Weiterbildung.

Darf ich nebenbei selbstständig Patient:innen behandeln, während ich in Weiterbildung bin?

Heilkundlich behandeln darfst du mit Approbation grundsätzlich auch selbstständig, etwa Selbstzahler:innen. Ob und in welchem Umfang das neben der Weiterbildung sinnvoll und berufsrechtlich sauber ist, hängt von deinem Arbeitsvertrag, der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung deiner Kammer ab. Kläre das vorab mit deiner Landeskammer, bevor du eine Nebentätigkeit aufnimmst.

Quellen und Stand

Stand August 2026. Dieser Artikel gibt die Rechtslage vereinfacht wieder und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetze, die Berufs- und Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer und im Zweifel eine individuelle Beratung durch Kammer oder Anwält:in.

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