Kurzantwort
Mit der Approbation darfst du Psychotherapie heilkundlich ausüben: eigenverantwortlich Störungen mit Krankheitswert feststellen und behandeln, unter der geschützten Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Was du noch nicht darfst: zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und eine Gebietsbezeichnung wie Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene führen. Beides hängt am Abschluss der Weiterbildung. Die Approbation ist also die Berufszulassung, die Weiterbildung öffnet die Versorgung.
Was die Approbation rechtlich erlaubt
Das Psychotherapeutengesetz regelt beides in Paragraf 1: Wer Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ausüben will, braucht die Approbation. Ausübung der Psychotherapie meint dabei jede berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren oder Methoden. Zum Beruf gehören außerdem Beratung, Prävention und Rehabilitation.
Konkret heißt das: Du bist voll approbierte Heilberuflerin oder voll approbierter Heilberufler, keine Person in Ausbildung. Du darfst Diagnosen stellen, behandeln und trägst dafür Verantwortung. Sobald du den Beruf ausübst, wirst du außerdem Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes, deren Berufsordnung für dich gilt (die Kammern orientieren sich an der Muster-Berufsordnung der BPtK).
Warum trotzdem die Weiterbildung nötig ist: Fachkunde und Kassenzulassung
Die Grenze zieht das Sozialrecht. Wer gesetzlich Versicherte auf Kassenkosten behandeln will, braucht die Eintragung ins Arztregister. Paragraf 95c SGB V verlangt dafür bei Psychotherapeut:innen neben der Approbation den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung: für die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen in einem anerkannten Verfahren, jeweils abgeschlossen mit einer Prüfung. Erst mit dem Registereintrag kannst du dich um eine Zulassung oder Anstellung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung bewerben (Paragraf 95 SGB V).
| Das kannst du mit Approbation | Dafür brauchst du die Weiterbildung |
|---|---|
| Heilkundlich Psychotherapie ausüben, Diagnosen stellen | Gebietsbezeichnung Fachpsychotherapeut:in führen |
| Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in führen | Eintragung ins Arztregister |
| Angestellt arbeiten, etwa in Klinik oder Beratungsstelle | Kassensitz oder Anstellung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung |
| Selbstzahler:innen und Privatversicherte behandeln | Verlässliche Erstattungsbasis in der Breite der Versorgung |
Was du als PiW an der Weiterbildungsstätte machst
In der Weiterbildung arbeitest du als approbierte Fachkraft in einem Anstellungsverhältnis, mit Gehalt, und behandelst eigene Patient:innen. Anders als in der alten Ausbildung bist du nicht Praktikant:in, sondern Kolleg:in mit voller Berufszulassung. Der Unterschied zur Zeit nach der Weiterbildung liegt in der Struktur: Deine Behandlungen laufen unter regelmäßiger Supervision, begleitet von Theorie und Selbsterfahrung, an einer Stätte, die von der Kammer für Gebiet und Verfahren befugt ist. Die Details (Umfang, Abschnitte, Anrechnung) regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer.
Privat behandeln mit Approbation: möglich, aber mit Einschränkungen
Rechtlich steht dir mit der Approbation auch die selbstständige Behandlung offen, etwa in einer Privatpraxis für Selbstzahler:innen und Privatversicherte. Praktisch gibt es zwei Bremsen. Erstens die Erstattung: Ob private Krankenversicherungen oder die Beihilfe eine Behandlung erstatten, hängt vom jeweiligen Tarif und den Beihilfevorschriften ab; manche stellen auf Qualifikationen ab, die erst die Weiterbildung liefert. Verlass dich hier auf keine Pauschalaussage, sondern lass Patient:innen die Erstattung vorab bei ihrer Versicherung klären. Zweitens das Berufs- und Weiterbildungsrecht: Wie viel selbstständige Tätigkeit neben einer laufenden Weiterbildung möglich ist, beurteilt deine Landeskammer. Frag dort nach, bevor du parallel etwas aufbaust.
Berufsbezeichnungen korrekt verwenden
- Psychotherapeutin / Psychotherapeut: darfst du mit der Approbation führen, die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt (Paragraf 1 PsychThG).
- Fachpsychotherapeutin / Fachpsychotherapeut für Erwachsene bzw. für Kinder und Jugendliche: Gebietsbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung, erst nach bestandener Weiterbildungsprüfung. Was der Abschluss dann ermöglicht, steht in diesem Artikel.
- Psychotherapeut:in in Weiterbildung (PiW): übliche, aber informelle Beschreibung deiner Situation. In Außendarstellung und Abrechnung gilt: korrekt als approbierte:r Psychotherapeut:in auftreten, ohne eine Gebietsbezeichnung zu suggerieren, die du noch nicht hast. Irreführende Bezeichnungen sind berufsrechtlich untersagt.
Kurz zusammengefasst
Die Approbation macht dich zur vollwertigen Heilberuflerin oder zum vollwertigen Heilberufler: behandeln ja, Berufsbezeichnung ja. Kassenabrechnung und Gebietsbezeichnung kommen erst mit der abgeschlossenen Weiterbildung, so verlangt es Paragraf 95c SGB V. Der logische nächste Schritt ist deshalb eine Stelle an einer befugten Weiterbildungsstätte: Filtere im Verzeichnis nach Bundesland, Gebiet und Verfahren, wirf einen Blick auf die Bundesland-Übersichten und lass dir über den Stellen-Alert neue Stellen per E-Mail melden. Wie die ersten Wochen nach der Approbation konkret aussehen, steht in Approbation in der Tasche: die ersten Schritte.