Was dir die Approbation rechtlich erlaubt
Das Psychotherapeutengesetz regelt in Paragraf 1 sowohl die Berufsbezeichnung als auch die Berufsausübung. Wer Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ausüben will, braucht die Approbation, und Ausübung der Psychotherapie meint dabei jede berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren oder Methoden. Zum Beruf gehören außerdem Beratung, Prävention und Rehabilitation.
Damit bist du voll approbiert und darfst eigenverantwortlich Störungen mit Krankheitswert feststellen und behandeln, was auch bedeutet, dass du für Diagnosen und Behandlung selbst die Verantwortung trägst. Sobald du den Beruf ausübst, wirst du Pflichtmitglied der Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes, und deren Berufsordnung gilt dann für dich (die Kammern orientieren sich dabei an der Muster-Berufsordnung der BPtK).
Wo das Sozialrecht die Grenze zieht
Die Kassenversorgung regelt das Sozialrecht. Wer gesetzlich Versicherte auf Kassenkosten behandeln will, braucht die Eintragung ins Arztregister, und Paragraf 95c SGB V verlangt dafür von PsychotherapeutInnen neben der Approbation den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung, entweder für die Behandlung von Erwachsenen oder für die von Kindern und Jugendlichen, jeweils in einem anerkannten Verfahren und jeweils mit einer Prüfung am Ende. Mit dem Registereintrag kannst du dich um eine Zulassung oder Anstellung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung bewerben (Paragraf 95 SGB V). Paragraf 95c betrifft den Arztregistereintrag und die Kassenabrechnung, und die Gebietsbezeichnung regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer.
| Das kannst du mit Approbation | Dafür brauchst du die Weiterbildung |
|---|---|
| Heilkundlich Psychotherapie ausüben, Diagnosen stellen | Gebietsbezeichnung FachpsychotherapeutIn führen |
| Berufsbezeichnung PsychotherapeutIn führen | Eintragung ins Arztregister |
| Angestellt arbeiten, etwa in Klinik oder Beratungsstelle | Kassensitz oder Anstellung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung |
| SelbstzahlerInnen und Privatversicherte behandeln | Verlässliche Erstattungsbasis in der Breite der Versorgung |
Und was ändert sich, sobald du als PiW angestellt bist?
In der Weiterbildung arbeitest du als approbierte Fachkraft in einem Anstellungsverhältnis, mit Gehalt, und behandelst eigene PatientInnen. In der alten Ausbildung stand die Approbation am Ende. In der Weiterbildung bringst du die volle Berufszulassung von Anfang an mit. Die Phase hat dabei eine feste Struktur, denn deine Behandlungen laufen unter regelmäßiger Supervision, begleitet von Theorie und Selbsterfahrung, und zwar an einer Stätte, die von der Kammer für Gebiet und Verfahren befugt ist. Die Details (Umfang, Abschnitte, Anrechnung) regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer.
Wie weit trägt die Approbation in der Privatpraxis?
Eine eigene Praxis klingt nach einem naheliegenden Weg, oder? Rechtlich steht dir mit der Approbation auch die selbstständige Behandlung offen, etwa in einer Privatpraxis für SelbstzahlerInnen und Privatversicherte. In der Praxis hängt es vom jeweiligen Tarif und den Beihilfevorschriften ab, ob private Krankenversicherungen oder die Beihilfe eine Behandlung erstatten, und manche stellen auf Qualifikationen ab, die durch die Weiterbildung hinzukommen. Das Ergebnis fällt von Tarif zu Tarif unterschiedlich aus, weshalb PatientInnen die Erstattung vorab bei ihrer Versicherung klären sollten.
Hinzu kommt das Berufs- und Weiterbildungsrecht. Wie viel selbstständige Tätigkeit neben einer laufenden Weiterbildung möglich ist, hängt von deinem Arbeitsvertrag, der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung ab, und weil deine Landeskammer das beurteilt, fragst du dort am besten nach, bevor du parallel etwas aufbaust.
Welche Bezeichnung du wann führen darfst
- Psychotherapeutin oder Psychotherapeut darfst du mit der Approbation führen, die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt (Paragraf 1 PsychThG).
- Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut für Erwachsene beziehungsweise für Kinder und Jugendliche ist eine Gebietsbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung und steht dir nach bestandener Weiterbildungsprüfung zu. Was der Abschluss dann ermöglicht, steht in diesem Artikel.
- PsychotherapeutIn in Weiterbildung (PiW) ist eine übliche, informelle Beschreibung deiner Situation. In Außendarstellung und Abrechnung trittst du als approbierte PsychotherapeutIn auf, denn irreführende Bezeichnungen sind berufsrechtlich untersagt, und dazu zählt eine Gebietsbezeichnung vor bestandener Weiterbildungsprüfung.
Wie es nach der Approbation weitergeht
Ich bin selbst approbiert und suche eine Weiterbildungsstelle, und aus dieser Suche kam die Idee für diese Seite. Bei der Stellensuche hilft dir das Verzeichnis, in dem du nach Bundesland, Gebiet und Verfahren filtern kannst, dazu zeigen die Bundesland-Übersichten die Stätten je Land, und der Stellen-Alert meldet neue Stellen per E-Mail. Wie die ersten Wochen nach der Approbation konkret aussehen, steht in Wie startest du nach der Approbation in die Weiterbildung?