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Wie startest du nach der Approbation in die Weiterbildung?

Aktualisiert am 09.10.2026 · pt-weiterbildung.de

Einen offiziellen Fahrplan für die Zeit zwischen bestandener Prüfung und erster Weiterbildungsstelle gibt es nicht, und weil Weiterbildungszeit nur an befugten Stätten entsteht, lohnt sich eine feste Reihenfolge. Zuerst legst du Gebiet und Verfahren fest, dann klärst du Kammer und Weiterbildungsordnung, und danach suchst du im Verzeichnis.

Zuerst legst du Gebiet und Verfahren fest

Jede Weiterbildungsbefugnis ist an ein Gebiet und an ein Verfahren gebunden, und deshalb solltest du beides festlegen, bevor du dich bewirbst. Beim Gebiet geht es um die Psychotherapie für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche (mehr dazu in Welches Gebiet wähle ich?), beim Verfahren um Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte, Analytische oder Systemische Therapie (mehr dazu in Welches Verfahren soll ich wählen?).

Gebiet und Verfahren zusammen bestimmen, welche Stätten für dich überhaupt zählen, und das wiederum heißt, dass du schon vor der Festlegung nachsehen solltest, wie viele Stätten es für deine Kombination in deiner Region gibt.

Dann kommen Kammer und Weiterbildungsordnung

Mit der Aufnahme deiner Berufstätigkeit wirst du Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer, in deren Gebiet du arbeitest, und diese Kammer ist für deine gesamte Weiterbildung zuständig. Sie erteilt den Stätten die Befugnisse, registriert deine Weiterbildung und nimmt am Ende die Prüfung ab.

Die Einzelheiten regelt ihre Weiterbildungsordnung, die du vor der ersten Bewerbung lesen solltest. Achte dabei besonders auf die Mindestzeiten je Versorgungsbereich, die Umfänge für Theorie, Supervision und Selbsterfahrung, die Teilzeitregeln und den Weg, wie die Weiterbildung angemeldet und dokumentiert wird. Die Musterweiterbildungsordnung dient den Kammern als gemeinsame Vorlage, die einzelnen Ordnungen unterscheiden sich im Detail, und verbindlich ist deshalb immer die Ordnung deiner Kammer.

Eine Ablage für die Dokumentation legst du am besten von der ersten Stelle an an, mit Arbeitsverträgen, Befugnis-Nachweisen der Stätte und Bestätigungen über Behandlungsstunden, Supervision, Theorie und Selbsterfahrung. Am Ende der fünf Jahre musst du der Kammer all das nachweisen, und Unterlagen nachträglich bei mehreren früheren Arbeitgebern einzuholen ist aufwendig.

Wo du suchst und in welcher Reihenfolge

Wie weit kannst du pendeln, und würdest du für eine Stelle umziehen? Daraus ergibt sich dein Suchraum, und danach gehst du so vor, wie es in Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle? beschrieben ist. Du listest also die anerkannten Stätten im Suchraum auf, findest heraus, wo Plätze frei sind, und sprichst diese Stätten gezielt an. Im Verzeichnis (ich bin ja selbst auf Weiterbildungssuche, und das Verzeichnis ist aus dieser Suche entstanden) filterst du dafür nach Bundesland, Gebiet, Verfahren und Versorgungsbereich, und ein Stellen-Alert meldet dir neue Stellen im Suchraum automatisch.

Plane dabei auch die Abfolge der Stellen. Die Weiterbildung verlangt Abschnitte in mehreren Versorgungsbereichen, und der in deiner Region knappste Bereich sollte deine Planung anführen. Die Gründe dafür stehen in Ambulant, stationär, institutionell.

Was du vor der Unterschrift fragen solltest

  1. Gilt die Befugnis für meine Kombination? Gebiet, Verfahren und Versorgungsbereich müssen zu deinem Plan passen, und im Zweifel fragst du bei der Kammer nach (siehe Woran erkenne ich eine anerkannte Weiterbildungsstätte?).
  2. Was übernimmt die Stätte bei Theorie, Supervision und Selbsterfahrung? Je nachdem, was sie davon abdeckt, fallen unterschiedliche Kosten für dich an. Details stehen in Kosten der Weiterbildung.
  3. Wie ist die Stelle eingruppiert und wie die Freistellung geregelt? Passende Fragen fürs Gespräch findest du in Was verdient man in der Weiterbildung?
  4. Wie geht es nach diesem Abschnitt weiter? Gute Stätten kennen die Nachbarhäuser und helfen beim Anschluss, und du kannst diese Frage schon im Bewerbungsgespräch stellen.

Häufige Fragen dazu

Muss ich sofort nach der Approbation mit der Weiterbildung anfangen?

Nein, die Approbation bleibt bestehen, du kannst dir also Zeit lassen. Bei Zwischenjobs lohnt sich ein zweiter Blick, denn Weiterbildungszeit entsteht nur in einer Einrichtung mit passender Weiterbildungsbefugnis. Wenn du eine Übergangsstelle annehmen willst, kläre deshalb vorher mit der Kammer, ob und wie sie anrechenbar ist.

Bei welcher Kammer bin ich eigentlich Mitglied?

Zuständig ist die Landespsychotherapeutenkammer des Bundeslandes, in dem du deinen Beruf ausübst (ohne Berufstätigkeit meist die des Wohnsitzes, das regelt das jeweilige Kammer- und Heilberufsgesetz). Ziehst du in ein anderes Bundesland, wechselt die Zuständigkeit, was für laufende Weiterbildungen Folgen hat, und mehr dazu steht in Weiterbildung in einem anderen Bundesland.

Was ist der Weiterbildungsvertrag?

Der Weiterbildungsvertrag ist die Vereinbarung über die Weiterbildung selbst, die du neben dem Arbeitsvertrag mit der Weiterbildungsstätte schließt. Sie regelt, welche Abschnitte und Inhalte die Stätte abdeckt, wie Supervision und Freistellung für Theorie organisiert sind und wer welche Kosten trägt. Lies dieses Dokument mindestens so sorgfältig wie den Arbeitsvertrag.

Darf ich mit Approbation auch ohne Weiterbildung arbeiten?

Ja, die Approbation erlaubt dir die heilkundliche Ausübung der Psychotherapie, etwa angestellt in einer Klinik. Die Fachkunde, und damit die Abrechnung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung (also auch eine eigene Praxis mit Kassenzulassung), setzt den Abschluss als FachpsychotherapeutIn voraus.

Kurze Antworten auf die Grundfragen zur Weiterbildung stehen gesammelt unter Häufige Fragen.

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