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Approbation in der Tasche: die ersten Schritte in die Weiterbildung

Aktualisiert am 29.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Zwischen bestandener Prüfung und erster Weiterbildungsstelle liegt ein Zwischenraum, für den es keinen offiziellen Fahrplan gibt: Die Uni ist fertig mit dir, die Kammer kennt dich noch nicht, und die Stellensuche läuft anders als bei jedem anderen Berufseinstieg, weil nicht jede Stelle zählt. Dieser Artikel sortiert die ersten Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge: erst die Entscheidungen, dann die Kammer, dann die Suche im Verzeichnis.

Schritt 1: Die beiden Grundsatzentscheidungen treffen

Bevor Bewerbungen sinnvoll sind, brauchst du zwei Festlegungen, weil jede Weiterbildungsbefugnis an beide gebunden ist:

Beide Entscheidungen zusammen definieren, welche Stätten für dich zählen. Prüfe deshalb schon in diesem Schritt die Verfügbarkeit deiner Kombination in deiner Region, nicht erst nach der Festlegung.

Schritt 2: Kammer und Weiterbildungsordnung

Mit der Aufnahme deiner Berufstätigkeit wirst du Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer, in deren Gebiet du arbeitest. Diese Kammer ist für deine gesamte Weiterbildung zuständig: Sie erteilt den Stätten die Befugnisse, registriert deine Weiterbildung und nimmt am Ende die Prüfung ab.

Ihre Weiterbildungsordnung ist damit dein wichtigstes Dokument. Lies sie vor der ersten Bewerbung, konkret: die Mindestzeiten je Versorgungsbereich, die Umfänge für Theorie, Supervision und Selbsterfahrung, die Teilzeitregeln und den Weg, wie die Weiterbildung angemeldet und dokumentiert wird. Die Ordnungen der Länder ähneln sich, sind aber nicht identisch, und maßgeblich ist immer deine Kammer, nicht die Musterordnung.

Dokumentation von Tag eins an: Lege dir ab der ersten Stelle eine saubere Ablage an: Arbeitsverträge, Befugnis-Nachweise der Stätte, Bestätigungen über Behandlungsstunden, Supervision, Theorie und Selbsterfahrung. Am Ende der fünf Jahre musst du all das der Kammer nachweisen, und nachträgliches Einsammeln über mehrere frühere Arbeitgeber ist der teuerste Weg.

Schritt 3: Suchraum festlegen und Verzeichnis nutzen

Definiere ehrlich, wie weit du pendeln oder ob du umziehen würdest, und lege damit deinen Suchraum fest. Dann gilt die Reihenfolge aus Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle?: anerkannte Stätten im Suchraum auflisten, herausfinden, wo tatsächlich Plätze frei sind, gezielt ansprechen. Im Verzeichnis filterst du dafür nach Bundesland, Gebiet, Verfahren und Versorgungsbereich; ein Stellen-Alert meldet dir neue Stellen im Suchraum, ohne dass du selbst nachsehen musst.

Plane dabei nicht nur die erste Stelle, sondern die Abfolge: Die Weiterbildung verlangt Abschnitte in mehreren Versorgungsbereichen, und der knappste Bereich in deiner Region sollte deine Planung anführen. Warum, steht in Ambulant, stationär, institutionell.

Schritt 4: Vor der Unterschrift die richtigen Fragen stellen

  1. Gilt die Befugnis für meine Kombination? Gebiet, Verfahren und Versorgungsbereich müssen zu deinem Plan passen, im Zweifel bei der Kammer gegenprüfen: Woran erkenne ich eine anerkannte Weiterbildungsstätte?
  2. Was deckt die Stätte ab, was muss ich extern organisieren? Theorie, Supervision und Selbsterfahrung machen den Unterschied zwischen einer gut und einer schlecht kalkulierten Weiterbildung: Kosten der Weiterbildung.
  3. Wie ist die Stelle eingruppiert und wie die Freistellung geregelt? Die Fragen fürs Gespräch stehen in Was verdient man in der Weiterbildung?
  4. Wie geht es nach diesem Abschnitt weiter? Gute Stätten kennen die Nachbarhäuser und helfen beim Anschluss. Diese Frage schon im Bewerbungsgespräch zu stellen, ist kein Makel, sondern Planungskompetenz.

Kurz zusammengefasst

Erst entscheiden (Gebiet und Verfahren), dann den Rahmen klären (Kammer und Weiterbildungsordnung), dann strukturiert suchen und von Tag eins an dokumentieren. Wer diese Reihenfolge einhält, verliert zwischen Approbation und erster anrechenbarer Stelle keine Monate. Der Startpunkt für die Suche ist das Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten mit dem Alert für neue Stellen.

Häufige Fragen dazu

Muss ich sofort nach der Approbation mit der Weiterbildung anfangen?

Nein, die Approbation bleibt bestehen. Aber Vorsicht bei Zwischenjobs: Eine Anstellung an einer Einrichtung ohne passende Weiterbildungsbefugnis zählt nicht als Weiterbildungszeit, auch wenn die Arbeit inhaltlich einschlägig ist. Wer eine Übergangsstelle annimmt, sollte vorher mit der Kammer klären, ob und wie sie anrechenbar ist.

Bei welcher Kammer bin ich eigentlich Mitglied?

Zuständig ist die Landespsychotherapeutenkammer des Bundeslandes, in dem du deinen Beruf ausübst (ohne Berufstätigkeit meist die des Wohnsitzes, das regelt das jeweilige Kammer- und Heilberufsgesetz). Sie führt auch deine Weiterbildung. Bei einem Wechsel des Bundeslandes wechselt die Zuständigkeit, was für laufende Weiterbildungen Folgen hat: siehe Weiterbildung in einem anderen Bundesland.

Was ist der Weiterbildungsvertrag?

Neben dem Arbeitsvertrag schließt du mit der Weiterbildungsstätte eine Vereinbarung über die Weiterbildung selbst: welche Abschnitte und Inhalte die Stätte abdeckt, wie Supervision und Freistellung für Theorie geregelt sind und wer welche Kosten trägt. Lies dieses Dokument mindestens so genau wie den Arbeitsvertrag.

Darf ich mit Approbation auch ohne Weiterbildung arbeiten?

Ja, die Approbation erlaubt dir die heilkundliche Ausübung der Psychotherapie, etwa angestellt in einer Klinik. Der Abschluss als Fachpsychotherapeut:in ist aber die Voraussetzung für die Fachkunde und damit für die Abrechnung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, sprich: für den Weg in die eigene Praxis mit Kassenzulassung.

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