Warum es zwei Systeme gibt
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde der Berufszugang zum 1. September 2020 komplett umgebaut: weg von der postgradualen Ausbildung nach dem Psychologiestudium, hin zu einem eigenen Studiengang mit Approbation direkt nach dem Master und einer anschließenden Weiterbildung nach dem Vorbild der Fachärzte. Weil zehntausende Menschen ihr Studium unter altem Recht begonnen hatten, laufen beide Systeme übergangsweise parallel.
Die beiden Wege im Vergleich
| Alte Ausbildung (PiA) | Neue Weiterbildung (PiW) | |
|---|---|---|
| Für wen | Studienbeginn Psychologie (bzw. für KJP auch Pädagogik) vor dem 01.09.2020 | Absolvent:innen des neuen Direktstudiums (Bachelor und Master Psychotherapie) |
| Approbation | Am Ende der Ausbildung, nach dem Staatsexamen | Am Anfang: nach Master und psychotherapeutischer Prüfung, vor der Weiterbildung |
| Status unterwegs | Psychotherapeut:in in Ausbildung, überwiegend Teilnehmer- und Praktikantenstatus | Approbierte:r Psychotherapeut:in in Weiterbildung, regulär angestellt |
| Bezahlung | Für den Klinikteil der praktischen Tätigkeit gesetzliche Mindestvergütung von 1.000 Euro im Monat (Vollzeit), sonst je nach Institut und Ambulanzstatus | Tarifgehalt der Anstellung, Details im Artikel Gehalt in der Weiterbildung |
| Kosten | Institutsgebühren, klassisch fünfstellig über die Ausbildung | Deutlich geringere Eigenkosten, aber nicht null: siehe Kosten der Weiterbildung |
| Abschluss | Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in, mit Fachkunde | Fachpsychotherapeut:in für das gewählte Gebiet, geprüft von der Landeskammer |
| Wo geregelt | PsychThG in der alten Fassung samt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Anerkennung der Institute durch die Landesbehörden | PsychThG neue Fassung, Approbationsordnung, Weiterbildungsordnungen der Landeskammern |
Die Übergangsfrist: was bis 2032 passieren muss
Wer unter altem Recht studiert hat, kann die Ausbildung nach den Übergangsvorschriften noch abschließen, allerdings nur bis zum 1. September 2032. Danach ist der alte Weg zu. Für die Institute bedeutet das ein planbares Auslaufen ihres Ausbildungsbetriebs, für die letzten PiA-Jahrgänge einen harten Endtermin, den man bei Teilzeitmodellen und längeren Pausen im Blick behalten muss.
Was der Systemwechsel praktisch verändert hat
- Der Engpass ist gewandert. Im alten System war der Engpass der Platz am Ausbildungsinstitut, im neuen ist es die Weiterbildungsstelle: eine bezahlte Anstellung an einer befugten Stätte im passenden Versorgungsbereich. Wie du sie findest, steht in Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle?
- Die Finanzierungslogik hat sich umgedreht. Statt hoher Institutsgebühren bei schmaler Vergütung gibt es jetzt Gehalt bei überschaubaren Eigenkosten. Dafür hängt im neuen System mehr an der Frage, welche Bausteine (Theorie, Selbsterfahrung, Supervision) die Stätte übernimmt.
- Die Zuständigkeit hat gewechselt. Über die alte Ausbildung wachten die Landesprüfungsämter, die Weiterbildung führen die Psychotherapeutenkammern: Sie erteilen Befugnisse, führen die Verzeichnisse und nehmen die Abschlussprüfung ab.
Kurz zusammengefasst
Der Stichtag 1. September 2020 teilt die Wege: Altes Studium heißt Ausbildung mit Frist bis 2032, neues Direktstudium heißt Approbation zuerst und dann fünf Jahre Weiterbildung als angestellte:r PiW. Diese Plattform deckt den neuen Weg ab. Wenn du approbiert bist und deine Weiterbildung planst, beginnt alles mit zwei Entscheidungen (Gebiet und Verfahren) und einer Suche: der nach der ersten Stelle im Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten.