Warum zwei Systeme gleichzeitig laufen
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde der Berufszugang zum 1. September 2020 neu geregelt. An die Stelle der postgradualen Ausbildung (also einer Ausbildung, die nach dem abgeschlossenen Psychologiestudium begann) trat ein eigener Studiengang, und auf ihn folgt eine Weiterbildung nach dem Vorbild der FachärztInnen. Weil zehntausende Menschen ihr Studium unter altem Recht begonnen hatten, laufen beide Systeme übergangsweise parallel.
Die beiden Wege im Vergleich
| Alte Ausbildung (PiA) | Neue Weiterbildung (PiW) | |
|---|---|---|
| Für wen | Studienbeginn Psychologie (beziehungsweise für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auch Pädagogik) vor dem 01.09.2020 | AbsolventInnen des neuen Direktstudiums (Bachelor und Master Psychotherapie) |
| Approbation | Am Ende der Ausbildung, nach dem Staatsexamen | Am Anfang, nach Master und psychotherapeutischer Prüfung und vor der Weiterbildung |
| Status unterwegs | PsychotherapeutIn in Ausbildung, überwiegend Teilnehmer- und Praktikantenstatus | Approbierte PsychotherapeutIn in Weiterbildung, regulär angestellt |
| Bezahlung | Für den Klinikteil der praktischen Tätigkeit gesetzliche Mindestvergütung von 1.000 Euro im Monat (Vollzeit), sonst je nach Institut und Ambulanzstatus | Tarifgehalt der Anstellung, Details im Artikel Gehalt in der Weiterbildung |
| Kosten | Institutsgebühren, klassisch fünfstellig über die Ausbildung | Deutlich geringere Eigenkosten, die in Teilen bestehen bleiben (siehe Kosten der Weiterbildung) |
| Abschluss | Approbation als Psychologische PsychotherapeutIn oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn, mit Fachkunde | FachpsychotherapeutIn für das gewählte Gebiet, geprüft von der Landeskammer |
| Wo geregelt | PsychThG in der alten Fassung samt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Anerkennung der Institute durch die Landesbehörden | PsychThG neue Fassung, Approbationsordnung, Weiterbildungsordnungen der Landeskammern |
Bis wann die alte Ausbildung noch möglich ist
Wer unter altem Recht studiert hat, kann die Ausbildung nach den Übergangsvorschriften noch abschließen, und zwar bis zum 1. September 2032, danach ist der alte Weg grundsätzlich geschlossen. Nach unserem Kenntnisstand ist ein Abschluss nach diesem Datum im Gesetz für besondere Härtefälle vorgesehen (§ 27 PsychThG, die Einzelheiten haben wir hier nicht belegt, sie lassen sich im verlinkten Gesetzestext nachlesen), und für die eigene Planung zählt deshalb der 1. September 2032.
Die Institute können das Auslaufen ihres Ausbildungsbetriebs entsprechend planen, und für die letzten PiA-Jahrgänge ist es ein fester Endtermin, den du bei Teilzeitmodellen und längeren Pausen im Blick behalten solltest.
Was der Systemwechsel in der Praxis verändert hat
- Der Engpass war im alten System der Platz am Ausbildungsinstitut. Im neuen System ist es die Weiterbildungsstelle, also eine bezahlte Anstellung an einer befugten Stätte im passenden Versorgungsbereich, und wie du sie findest, steht in Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle?
- Die Eigenkosten in der Weiterbildung hängen davon ab, welche Bausteine (Theorie, Selbsterfahrung, Supervision) die Stätte übernimmt.
- Zuständig waren für die alte Ausbildung die Landesprüfungsämter. Die Weiterbildung liegt bei den Psychotherapeutenkammern, die Befugnisse erteilen, die Verzeichnisse führen und die Abschlussprüfung abnehmen.
Und wie geht es für dich weiter?
Die Weiterbildung als angestellte PiW hat in Vollzeit eine Regelzeit von fünf Jahren. Ich suche selbst eine Weiterbildungsstelle, und aus dieser Suche ist diese Seite entstanden. Wenn du approbiert bist und deine Weiterbildung planst, wählst du zunächst das Gebiet und das Verfahren und suchst dann eine erste Stelle im Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten.