Von der Abschlussprüfung zum neuen Titel
Nach der Weiterbildung folgen nacheinander die Abschlussprüfung bei der Landeskammer, die Anerkennung der Gebietsbezeichnung und die Eintragung ins Arztregister, und jede dieser Stufen setzt die vorherige voraus. Zuständig ist die Psychotherapeutenkammer des Landes, in dem du die Weiterbildung abschließt. Sie prüft anhand des Logbuchs, ob die Weiterbildungszeiten in den Versorgungsbereichen sowie Theorie, Supervision und Selbsterfahrung vollständig nachgewiesen sind, und erst danach folgt die Prüfung, in der Regel als Fachgespräch vor einem von ihr benannten Prüfungsausschuss. Anmeldung, Ablauf und Gebühren (die Kammer erhebt sie nach ihrer Gebührenordnung) unterscheiden sich zwischen den Kammern, und verbindlich ist die Weiterbildungsordnung deiner Kammer.
Mit bestandener Prüfung darfst du die Gebietsbezeichnung führen, je nach Gebiet FachpsychotherapeutIn für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche (daneben gibt es die Neuropsychologische Psychotherapie als eigenes Gebiet). Welche Weichen du dafür früh stellst, steht in Welches Verfahren soll ich wählen?
Fachkunde und Eintragung ins Arztregister
Die Approbation berechtigt dich zur Behandlung, und für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen kommt die Eintragung im Arztregister deiner Kassenärztlichen Vereinigung hinzu. Für PsychotherapeutInnen nach neuem Recht verlangt Paragraf 95c SGB V dafür im Kern die Approbation und den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung, in den Gebieten Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche in einem vom G-BA anerkannten Behandlungsverfahren. Der frühere Fachkundenachweis ist im neuen System damit Teil des Weiterbildungsabschlusses.
Wie du zu einem Kassensitz kommst
Der Registereintrag macht dich zulassungsfähig, und wie viele PsychotherapeutInnen sich in einer Region niederlassen dürfen, regelt die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA. Für jeden Planungsbereich gibt es eine Verhältniszahl, und liegt der Versorgungsgrad deutlich darüber (Überversorgung ab 110 Prozent), wird der Bereich für Neuzulassungen gesperrt. Über Zulassungen und Nachbesetzungen entscheidet der Zulassungsausschuss, der paritätisch mit VertreterInnen der ÄrztInnen beziehungsweise PsychotherapeutInnen und der Krankenkassen besetzt ist.
- In einem offenen Planungsbereich beantragst du die Zulassung direkt beim Zulassungsausschuss, und solche Bereiche liegen häufig außerhalb der Ballungsräume.
- In einem gesperrten Planungsbereich ist die Nachbesetzung der übliche Weg, also die Übernahme eines ausgeschriebenen Sitzes von jemandem, der die Praxis abgibt. Auf begehrte Sitze bewerben sich meist mehrere Personen, und der Ausschuss wählt nach festgelegten Kriterien aus.
- Eine Teilzulassung (ein halber Versorgungsauftrag) oder Jobsharing (die geteilte Nutzung eines bestehenden Sitzes) können den Einstieg erleichtern.
Wo Sitze frei sind und was eine Nachbesetzung kostet, ergibt sich für jede Region und jeden Einzelfall neu.
Was neben dem eigenen Sitz möglich ist
- Eine Anstellung ist in zugelassenen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren möglich, du arbeitest dann als FachpsychotherapeutIn in der Kassenversorgung ohne eigenen Sitz, und auch Kliniken und Beratungsstellen bleiben offen.
- Eine Ermächtigung kommt in besonderen Versorgungslagen in Betracht, in denen Institutionen oder einzelne TherapeutInnen für begrenzte Leistungen ermächtigt werden können, und weil sie ein Sonderweg ist, lässt sie sich kaum planen.
- Eine Privatpraxis steht dir mit der Approbation offen, und du behandelst dort SelbstzahlerInnen und privat Versicherte.
Wenn du später selbst weiterbilden willst
Mit dem Abschluss kannst du perspektivisch selbst Weiterbildungsstätte oder weiterbildungsbefugte Person werden, etwa mit einer Praxis als ambulante Weiterbildungsstätte. Die Befugnis erteilt die Landeskammer auf Antrag, nach dem Rahmen der Muster-Weiterbildungsordnung, üblicherweise gebunden an eine gewisse eigene Berufserfahrung im Gebiet und Verfahren, und die Voraussetzungen im Detail regelt jede Kammer selbst. Stätten mit einer solchen Befugnis sind im Verzeichnis aufgeführt.
Was du schon während der Weiterbildung vorbereiten kannst
Vorbereiten kannst du dich schon während der Weiterbildung, zum Beispiel, indem du Verfahren und Gebiet passend zu deinem späteren Ziel wählst.
- Ein Logbuch führst du am besten lückenlos, denn jede Anerkennung bei der Kammer ist mit vollständigen Nachweisen einfacher. Was alles hineingehört, zeigt Dauer und Ablauf der Weiterbildung.
- Die Wunschregion behältst du im Blick, denn Bedarfsplanung und Sitz-Ausschreibungen der zuständigen KV ändern sich, und wer weiß, wie eng die Wunschregion ist, kann Anstellung und Niederlassung realistisch abwägen.
- Die ambulante Erfahrung nutzt du gezielt, weil der ambulante Abschnitt dir zeigt, ob dir Praxisarbeit liegt, und Kontakte zu niedergelassenen KollegInnen aufbaut, über die später Nachbesetzungen und Anstellungen laufen.
- Für die Stellensuche zeigt dir das Verzeichnis die anerkannten Stätten je Bundesland, und der Alert meldet sich, wenn neue Stellen dazukommen.