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Keine Weiterbildungsstelle gefunden: was du jetzt tun kannst

Aktualisiert am 30.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Wenn die erste Suchrunde ohne Zusage endet, liegt das selten an dir: Ausgeschriebene Weiterbildungsstellen sind vielerorts knapp, weil die Finanzierung vor allem im ambulanten Bereich politisch nicht abschließend geklärt ist. Wichtig ist jetzt zweierlei: Deine Approbation verfällt nicht, du darfst bereits arbeiten. Und die zweite Suchrunde sollte anders laufen als die erste: mit größerem Radius, geprüften Alternativen bei Gebiet und Verfahren, einem systematischen Blick über alle anerkannten Stätten und einem Alert, damit dir keine neue Stelle mehr entgeht.

Kurzantwort: warten ist keine Strategie, systematisch neu suchen schon

Nichts an deiner Situation ist verloren: Die Approbation bleibt gültig, du darfst arbeiten, und neue Stellen entstehen laufend. Was nicht funktioniert, ist passives Warten auf dieselben Portale mit denselben Filtern. Die zweite Runde braucht drei Dinge: eine Überbrückung, die dich fachlich weiterbringt und im besten Fall später zählt, eine bewusst erweiterte Suche und einen Mechanismus, der dich automatisch informiert, sobald irgendwo etwas Neues auftaucht.

Warum Weiterbildungsstellen knapp sind

Die Knappheit ist ein Systemproblem, kein Zufall. Die Reform verlangt, dass du die Weiterbildung angestellt an befugten Stätten absolvierst. Wie diese Stellen finanziert werden, ist aber vor allem im ambulanten Bereich politisch nicht abschließend geklärt: Der Gesetzgeber hat 2025 einen ersten Finanzierungsbaustein für Weiterbildungsambulanzen vorgelegt, den die Profession als unzureichend kritisiert. Solange Ambulanzen und Praxen nicht verlässlich kalkulieren können, schaffen viele weniger Stellen, als es Absolvent:innen gibt. Das erklärt, warum gerade ambulante Weiterbildungsstellen selten ausgeschrieben sind, während Kliniken häufiger suchen.

Was du mit Approbation jetzt schon arbeiten darfst

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur heilkundlichen Ausübung der Psychotherapie. Du darfst also bereits psychotherapeutisch arbeiten, typischerweise angestellt: in einer Klinik, einer Ambulanz, der Jugendhilfe, einer Beratungsstelle oder in Forschung und Lehre. Was noch fehlt, ist die sozialrechtliche Seite: Für die Eintragung ins Arztregister und damit für die eigenständige Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen verlangt das Gesetz die abgeschlossene Weiterbildung. Eine eigene Kassenpraxis ist ohne sie nicht erreichbar, eine Anstellung mit Approbation sehr wohl. Die Details zu Befugnissen und Grenzen stehen in Was darf ich mit Approbation schon?

Überbrückungsjobs: was später anrechenbar sein kann und was nicht

Die entscheidende Unterscheidung: Weiterbildungszeit entsteht in der Regel nur an einer befugten Stätte, unter Anleitung einer weiterbildungsbefugten Person und nach Anmeldung bei der Kammer. Eine Tätigkeit, die diese Bedingungen nicht erfüllt, ist berufliche Erfahrung, aber nicht automatisch Weiterbildung.

ÜberbrückungEinordnung
Stelle an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, aber ohne Weiterbildungsvertrag Beste Ausgangslage: Manche Stätten wandeln solche Stellen später um. Ob rückwirkend etwas zählt, entscheidet die Kammer im Einzelfall.
Klinikstelle an einer nicht befugten Einrichtung Wertvolle Erfahrung und ein Argument in Bewerbungen, als Weiterbildungszeit in der Regel nicht anrechenbar.
Jugendhilfe, Beratungsstelle, Forschung Fachlich sinnvoll, für die Weiterbildung regelmäßig nicht anrechenbar. Gut, um Gebiet und Zielgruppe zu schärfen.
Vor Antritt klären, nicht danach: Wenn du hoffst, dass eine Überbrückungsstelle später zählt, frag vorher schriftlich bei der Landeskammer an, unter welchen Bedingungen das möglich wäre. Eine verlässliche Zusage im Nachhinein gibt es nicht, die Anrechnung ist immer eine Einzelfallentscheidung nach der Weiterbildungsordnung deiner Kammer.

Die Suche neu aufsetzen: Radius, Gebiet, Verfahren, Versorgungsbereich

Wenn die erste Runde leer ausging, war der Suchraum oft zu eng. Vier Stellschrauben, in dieser Reihenfolge:

  1. Radius: Erweitere den Umkreis, auch über Landesgrenzen. Die Dichte anerkannter Stätten unterscheidet sich stark zwischen den Ländern, die Bundesland-Übersicht zeigt das auf einen Blick.
  2. Versorgungsbereich: Wer nur ambulant gesucht hat, sollte stationäre und institutionelle Stätten einbeziehen. Kliniken schreiben häufiger aus, und die Weiterbildung verlangt ohnehin Abschnitte in mehreren Bereichen.
  3. Gebiet: Prüfe, ob das jeweils andere Gebiet (Erwachsene oder Kinder und Jugendliche) in deiner Region mehr befugte Stätten hat, bevor du dich endgültig festlegst.
  4. Verfahren: Die härteste Stellschraube. Wenn dein Wunschverfahren regional kaum vertreten ist, ist das eine Information für die Grundsatzentscheidung, kein Grund für blindes Weitersuchen.

Alle vier Filter liegen im Verzeichnis nebeneinander: Stelle sie einmal systematisch durch und notiere, welche Kombination wie viele Stätten ergibt. Welche Suchkanäle es neben dem Verzeichnis gibt, steht in Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle?

Alert einrichten und initiativ anfragen

Zwei Werkzeuge ersetzen das tägliche Portal-Prüfen. Erstens der Stellen-Alert: Du hinterlegst Bundesland und Kriterien und bekommst eine E-Mail, sobald neue Stellen oder Stätten auftauchen. Zweitens die Initiativanfrage: Ein großer Teil der anerkannten Stätten schreibt nie öffentlich aus. Eine kurze Anfrage an alle befugten Stätten in deinem erweiterten Suchraum erreicht genau diesen verdeckten Teil des Marktes.

Gibt es eine Frist für den Weiterbildungsbeginn?

Für den neuen Weg: nach unserem Kenntnisstand nein. Die Approbation gilt unbefristet, und die Weiterbildungsordnungen der Kammern sehen in der Regel keine Frist vor, innerhalb derer du nach der Approbation beginnen musst. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung deiner Kammer, im Zweifel fragst du dort nach. Die bekannte Frist zum 1. September 2032 betrifft etwas anderes: Sie gilt für den Abschluss der alten Ausbildung nach bisherigem Recht und hat mit deinem Weiterbildungsbeginn nichts zu tun.

Kurz zusammengefasst

Keine Zusage nach der ersten Runde ist ein Ausgangspunkt, kein Urteil. Du darfst mit Approbation arbeiten, deine Zulassung verfällt nicht, und eine kluge Überbrückung bringt dich fachlich weiter, auch wenn sie nur im Einzelfall angerechnet wird. Entscheidend ist die zweite Runde: Radius, Gebiet, Verfahren und Versorgungsbereich bewusst erweitern, Initiativanfragen an nicht ausschreibende Stätten senden und einen Alert setzen. Den vollständigen Überblick über alle anerkannten Stätten, nach genau diesen Kriterien filterbar, gibt dir das Verzeichnis.

Häufige Fragen dazu

Verfällt meine Approbation, wenn ich nicht sofort mit der Weiterbildung beginne?

Nein. Die Approbation ist eine unbefristete Berufszulassung und nicht an einen Weiterbildungsbeginn gekoppelt. Die Weiterbildungsordnungen der Kammern sehen in der Regel auch keine Frist vor, innerhalb derer du nach der Approbation starten musst. Was du verlierst, ist nur Zeit auf dem Weg zur Fachpsychotherapeuten-Anerkennung.

Kann ich eine Klinikstelle ohne Weiterbildungsvertrag später anrechnen lassen?

Darauf solltest du dich nicht verlassen. Weiterbildungszeit setzt in der Regel eine Tätigkeit an einer befugten Stätte unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten voraus. Ob und in welchem Umfang eine vorher absolvierte Tätigkeit anerkannt wird, entscheidet die zuständige Kammer im Einzelfall. Frag dort schriftlich an, bevor du eine Stelle als Überbrückung antrittst.

Soll ich mich initiativ bewerben, obwohl nichts ausgeschrieben ist?

Ja. Viele anerkannte Stätten schreiben Stellen unregelmäßig oder gar nicht aus, besonders kleinere Einrichtungen und Praxen. Eine kurze, konkrete Anfrage an Stätten, die für dein Gebiet und Verfahren befugt sind, kostet wenig und erschließt genau den Teil des Marktes, den Stellenportale nicht abbilden. Wie so eine Anfrage aussieht, steht im Artikel zur Bewerbung auf Weiterbildungsstellen.

Bringt ein Wechsel des Bundeslands wirklich etwas?

Oft ja, weil die Dichte anerkannter Stätten regional sehr unterschiedlich ist. Die Weiterbildung ist nicht an das Bundesland deiner Approbation gebunden. Was beim Wechsel zu beachten ist, steht in Weiterbildung in einem anderen Bundesland.

Quellen und Stand

Stand August 2026. Anrechnungsfragen entscheidet die zuständige Landeskammer im Einzelfall, verbindlich sind die Weiterbildungsordnung deiner Kammer und deren Auskunft.

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