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Kann ich die Psychotherapie-Weiterbildung in einem anderen Bundesland machen?

Aktualisiert am 27.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Ja, ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich und kommt häufig vor. Zu beachten ist, dass jede der 16 Landespsychotherapeutenkammern eine eigene Weiterbildungsordnung hat: Zuständig wird die Kammer des Landes, in dem du arbeitest, und deren Regeln gelten dann für den weiteren Verlauf. Bereits abgeleistete Zeiten werden in aller Regel angerechnet, aber die Anrechnung wird von der neuen Kammer geprüft und ist kein Automatismus. Klär das vor dem Wechsel, nicht danach.

Warum ein Wechsel überhaupt eine Frage ist

Weiterbildung ist Kammerrecht und damit Ländersache. Bundesweit gilt zwar dieselbe gesetzliche Grundlage, die Weiterbildungsordnungen selbst beschließen aber die einzelnen Landeskammern. Sie ähneln sich, sind aber im Detail nicht identisch: bei den Mindestzeiten je Versorgungsbereich, bei der Ausgestaltung des institutionellen Anteils, bei Supervisions- und Selbsterfahrungsumfängen und bei den Anforderungen an die Anerkennung von Stätten.

Das bedeutet nicht, dass ein Wechsel schwierig ist. Es bedeutet, dass du ihn nicht als reinen Ortswechsel behandeln solltest, sondern als Wechsel des Regelwerks.

Was beim Wechsel tatsächlich passiert

  1. Zuständigkeit wechselt. Mit der neuen Stelle wirst du Mitglied der dortigen Kammer, deren Weiterbildungsordnung gilt ab dann für dich.
  2. Bisherige Zeiten werden geprüft. Die neue Kammer sieht sich an, was du wo geleistet hast, und rechnet an. Grundlage sind die Nachweise der bisherigen weiterbildungsbefugten Personen.
  3. Der Restumfang wird nach der neuen Ordnung bemessen. Hier kann sich etwas verschieben, etwa wenn das neue Land einen größeren institutionellen Anteil verlangt als das alte.
  4. Die neue Stätte muss dort anerkannt sein. Anerkennungen gelten pro Kammer. Eine Einrichtung im neuen Bundesland muss im Verzeichnis der dortigen Kammer stehen.
Der eine Schritt, der Ärger erspart: Frag die aufnehmende Kammer vor dem Wechsel schriftlich nach der Anrechnung deiner bisherigen Zeiten. Eine Auskunft im Voraus ist deutlich einfacher zu bekommen als eine Korrektur im Nachhinein, wenn Stelle und Umzug schon feststehen.

Vorbereitung: eine Checkliste

Den Wechsel als Chance nutzen

Wenn dein Verfahren in deiner jetzigen Region dünn besetzt ist, kann der Blick über die Landesgrenze die Suche spürbar entspannen. Die Verteilung der anerkannten Stätten unterscheidet sich zwischen den Bundesländern erheblich, nicht nur nach absoluter Zahl, sondern auch danach, welche Verfahren und welche Versorgungsbereiche abgedeckt sind.

Die Bundesland-Übersicht zeigt für jedes Land, wie viele anerkannte Stätten dort geführt werden. Im Verzeichnis lässt sich das mit Verfahren, Gebiet und Versorgungsbereich kombinieren. Wer offen für einen Umzug ist, sollte diese Kombination einmal durchspielen, bevor er die Suche auf ein Bundesland begrenzt.

Kurz zusammengefasst

Ein Wechsel des Bundeslands ist möglich und üblich. Zuständig wird die Kammer deines neuen Arbeitsorts, ihre Weiterbildungsordnung gilt ab dann, und sie entscheidet über die Anrechnung deiner bisherigen Zeiten. Wer die Anrechnung vorab klärt, seine Nachweise beisammen hat und die Zielstätte im dortigen Kammerverzeichnis prüft, verliert dabei keine Zeit.

Häufige Fragen dazu

Verliere ich Zeit, wenn ich das Bundesland wechsle?

In der Regel nicht, wenn die abgeleisteten Zeiten an anerkannten Stätten erbracht wurden und dokumentiert sind. Die aufnehmende Kammer prüft und rechnet an. Zeitverlust entsteht meist nicht durch den Wechsel selbst, sondern durch Lücken zwischen zwei Stellen oder durch fehlende Nachweise.

Bei welcher Kammer bin ich nach dem Wechsel Mitglied?

Maßgeblich ist üblicherweise der Ort der Berufsausübung. Ziehst du für eine neue Stelle um, wirst du Mitglied der dortigen Kammer, und deren Weiterbildungsordnung gilt für den weiteren Verlauf. Die genauen Regeln zur Mitgliedschaft stehen in der Berufsordnung der jeweiligen Kammer.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?

Typischerweise die Nachweise deiner bisherigen Weiterbildungszeiten von den befugten Personen, deine Dokumentation der Behandlungen, Supervisionen und Selbsterfahrung sowie die Approbationsurkunde. Sammle diese Belege laufend, nicht rückwirkend, das ist der häufigste Grund für Verzögerungen.

Lohnt sich der Wechsel wegen besserer Stellenlage?

Das kann sich rechnen, gerade in Verfahren mit dünner regionaler Abdeckung. Wie viele anerkannte Stätten es in deinem Verfahren je Bundesland gibt, siehst du im Verzeichnis, wenn du Bundesland und Verfahren als Filter kombinierst.

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