Warum ein Wechsel überhaupt eine Frage ist
Weiterbildung ist Kammerrecht und damit Ländersache. Bundesweit gilt dieselbe gesetzliche Grundlage, und die Weiterbildungsordnungen selbst beschließen die einzelnen Landeskammern. Für die 16 Bundesländer gibt es 12 Kammern, denn die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) ist gemeinsam für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig, und bei einem Umzug innerhalb dieser fünf Länder bleiben Kammer und Weiterbildungsordnung deshalb dieselben. Die Ordnungen der Kammern ähneln sich und weichen im Detail voneinander ab, beispielsweise bei den Mindestzeiten je Versorgungsbereich, bei der Ausgestaltung des institutionellen Anteils, bei den Umfängen für Supervision und Selbsterfahrung und bei den Anforderungen an die Anerkennung von Stätten.
Was beim Wechsel der Kammer passiert
- Die Zuständigkeit wechselt mit der neuen Stelle, du wirst Mitglied der dortigen Kammer, und deren Weiterbildungsordnung gilt ab dann für dich.
- Die neue Kammer prüft deine bisherigen Zeiten, sie sieht sich an, was du wo geleistet hast, und rechnet an, wobei die Nachweise der bisherigen weiterbildungsbefugten Personen die Grundlage sind.
- Der Restumfang wird nach der neuen Ordnung bemessen, und dabei kann sich etwas verschieben, etwa weil die neue Kammer einen höheren institutionellen Anteil verlangt.
- Die neue Stätte muss dort anerkannt sein, weil Anerkennungen pro Kammer gelten und eine Einrichtung im neuen Bundesland im Verzeichnis der dortigen Kammer stehen muss.
Was du vor dem Wechsel vorbereiten solltest
- Deine Nachweise solltest du vollständig haben und laufend sammeln, denn rückwirkend zusammengetragene Nachweise sind vermutlich der häufigste Grund für Verzögerungen.
- Die Weiterbildungsordnung der Zielkammer solltest du gelesen haben, besonders die Mindestzeiten je Versorgungsbereich (mehr dazu in Ambulant, stationär, institutionell).
- Ob die Zielstätte im dortigen Kammerverzeichnis steht, kannst du im Verzeichnis prüfen, denn jeder Eintrag verlinkt auf die Originalquelle seiner Kammer.
- Eine Lücke zwischen den Stellen vermeidest du besser, weil Monate ohne Stelle als Weiterbildungszeit entfallen und die Weiterbildung verlängern.
Warum ein Wechsel die Suche erleichtern kann
Wenn dein Verfahren in deiner jetzigen Region dünn besetzt ist, erschließt eine Suche über die Landesgrenze hinaus weitere Stätten, denn die Verteilung der anerkannten Stätten unterscheidet sich zwischen den Bundesländern erheblich, sowohl in der Zahl als auch darin, welche Verfahren und welche Versorgungsbereiche abgedeckt sind.
Die Bundesland-Übersicht zeigt für jedes Land, wie viele anerkannte Stätten dort geführt werden, und im Verzeichnis lässt sich das mit Verfahren, Gebiet und Versorgungsbereich kombinieren. Wenn du für einen Umzug offen bist, lohnt es sich, diese Kombinationen durchzugehen, bevor du die Suche auf ein Bundesland begrenzt.