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Kann ich die Psychotherapie-Weiterbildung in einem anderen Bundesland machen?

Aktualisiert am 09.10.2026 · pt-weiterbildung.de

Ja, ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich und kommt vermutlich häufig vor. Zuständig wird die Kammer des Landes, in dem du arbeitest, und ihre Weiterbildungsordnung gilt dann für den weiteren Verlauf. Bereits abgeleistete Zeiten rechnet die neue Kammer nach Prüfung in aller Regel an, und deshalb klärst du die Anrechnung vor dem Wechsel.

Warum ein Wechsel überhaupt eine Frage ist

Weiterbildung ist Kammerrecht und damit Ländersache. Bundesweit gilt dieselbe gesetzliche Grundlage, und die Weiterbildungsordnungen selbst beschließen die einzelnen Landeskammern. Für die 16 Bundesländer gibt es 12 Kammern, denn die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) ist gemeinsam für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig, und bei einem Umzug innerhalb dieser fünf Länder bleiben Kammer und Weiterbildungsordnung deshalb dieselben. Die Ordnungen der Kammern ähneln sich und weichen im Detail voneinander ab, beispielsweise bei den Mindestzeiten je Versorgungsbereich, bei der Ausgestaltung des institutionellen Anteils, bei den Umfängen für Supervision und Selbsterfahrung und bei den Anforderungen an die Anerkennung von Stätten.

Was beim Wechsel der Kammer passiert

  1. Die Zuständigkeit wechselt mit der neuen Stelle, du wirst Mitglied der dortigen Kammer, und deren Weiterbildungsordnung gilt ab dann für dich.
  2. Die neue Kammer prüft deine bisherigen Zeiten, sie sieht sich an, was du wo geleistet hast, und rechnet an, wobei die Nachweise der bisherigen weiterbildungsbefugten Personen die Grundlage sind.
  3. Der Restumfang wird nach der neuen Ordnung bemessen, und dabei kann sich etwas verschieben, etwa weil die neue Kammer einen höheren institutionellen Anteil verlangt.
  4. Die neue Stätte muss dort anerkannt sein, weil Anerkennungen pro Kammer gelten und eine Einrichtung im neuen Bundesland im Verzeichnis der dortigen Kammer stehen muss.
Frag die aufnehmende Kammer schriftlich nach der Anrechnung deiner bisherigen Zeiten, bevor du kündigst oder umziehst. Eine Auskunft im Voraus ist gut zu bekommen, und eine Korrektur im Nachhinein wird schwierig, wenn Stelle und Umzug schon feststehen.

Was du vor dem Wechsel vorbereiten solltest

Warum ein Wechsel die Suche erleichtern kann

Wenn dein Verfahren in deiner jetzigen Region dünn besetzt ist, erschließt eine Suche über die Landesgrenze hinaus weitere Stätten, denn die Verteilung der anerkannten Stätten unterscheidet sich zwischen den Bundesländern erheblich, sowohl in der Zahl als auch darin, welche Verfahren und welche Versorgungsbereiche abgedeckt sind.

Die Bundesland-Übersicht zeigt für jedes Land, wie viele anerkannte Stätten dort geführt werden, und im Verzeichnis lässt sich das mit Verfahren, Gebiet und Versorgungsbereich kombinieren. Wenn du für einen Umzug offen bist, lohnt es sich, diese Kombinationen durchzugehen, bevor du die Suche auf ein Bundesland begrenzt.

Häufige Fragen dazu

Verliere ich Zeit, wenn ich das Bundesland wechsle?

In der Regel nicht, wenn die abgeleisteten Zeiten an anerkannten Stätten erbracht wurden und dokumentiert sind. Zeitverlust entsteht meist durch Lücken zwischen zwei Stellen oder durch fehlende Nachweise.

Bei welcher Kammer bin ich nach dem Wechsel Mitglied?

Üblicherweise bei der Kammer, in deren Bereich du arbeitest, denn maßgeblich ist der Ort der Berufsausübung. Die Regeln zur Mitgliedschaft im Einzelnen stehen in der Berufsordnung der jeweiligen Kammer.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?

Typischerweise die Nachweise deiner bisherigen Weiterbildungszeiten von den befugten Personen für jeden Abschnitt, deine Dokumentation der Behandlungen, Supervisionen und Selbsterfahrung sowie die Approbationsurkunde.

Lohnt sich der Wechsel wegen besserer Stellenlage?

Das kann sich rechnen, gerade in Verfahren mit dünner regionaler Abdeckung. Wie viele anerkannte Stätten es in deinem Verfahren je Bundesland gibt, zeigt das Verzeichnis.

Kurze Antworten auf die Grundfragen zur Weiterbildung stehen gesammelt unter Häufige Fragen.

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