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Soll ich die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene machen?

Aktualisiert am 09.10.2026 · pt-weiterbildung.de

Mit der Approbation nach neuem Recht darfst du grundsätzlich alle Altersgruppen behandeln, und die Weiterbildung absolvierst du in einem der beiden Gebiete Psychotherapie für Erwachsene oder Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, wobei diese Wahl früh fällt. Weil eine Weiterbildungsbefugnis jeweils für ein Gebiet gilt, bestimmt sie, welche Stätten für dich infrage kommen, und für Kinder und Jugendliche gibt es spürbar weniger befugte Stätten. Wie viele es in deiner Region sind, zeigt der Gebiets-Filter im Verzeichnis.

Ein Beruf mit zwei Weiterbildungsgebieten

Im alten System gab es zwei getrennte Berufe mit eigenen Ausbildungen, die Psychologischen PsychotherapeutInnen und die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Heute gibt es einen Beruf mit gemeinsamer Approbation, und die Spezialisierung erfolgt in der Weiterbildung, in der du dich für das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene oder das Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche entscheidest und als FachpsychotherapeutIn für dieses Gebiet abschließt.

Beide Gebiete sind gleich aufgebaut, mit 60 Monaten Regelweiterbildungszeit in Vollzeit (so lange dauert die Weiterbildung regulär, wenn du Vollzeit arbeitest), Abschnitten in ambulanter, stationärer und institutioneller Versorgung sowie Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Den Rahmen beschreibt der Artikel Dauer und Ablauf der Weiterbildung.

Was die Wahl für deine Suche bedeutet

Weiterbildungsbefugnisse werden je Gebiet erteilt, eine Klinik braucht also für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche jeweils eine eigene Befugnis. Zusammen mit dem Verfahren legt das Gebiet deshalb fest, wo du suchen kannst, denn anrechenbare Zeit entsteht an Stätten, die für deine Kombination aus Gebiet und Verfahren befugt sind. Ein seltenes Verfahren im Gebiet mit dem knapperen Angebot verringert die Auswahl besonders stark, und die Entscheidungshilfe zum Verfahren steht in Welches Verfahren soll ich wählen?

Dazu kommt die Altersabgrenzung der späteren Tätigkeit. Das Erwachsenen-Gebiet beginnt bei 18, das Gebiet für Kinder und Jugendliche reicht in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, und die Überschneidung bei jungen Erwachsenen ist gewollt (die Grenzen im Einzelnen legt die Weiterbildungsordnung deiner Kammer fest).

Schau dir die Zahlen an, bevor du dich entscheidest. Öffne das Verzeichnis, setze dein Bundesland und filtere nacheinander nach beiden Gebieten, jeweils kombiniert mit deinem Wunschverfahren. Die Trefferzahlen zeigen dir, wie viele Stätten in deiner Region für die jeweilige Kombination infrage kommen.

Woran du merkst, welches Gebiet passt

  1. Mit welcher Altersgruppe möchtest du arbeiten? Zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gehören Spiel- und Familiensetting, Elternarbeit und Kooperation mit Schule und Jugendhilfe. In der Arbeit mit Erwachsenen überwiegen längere Einzelgespräche, und das Störungsspektrum hat eigene Schwerpunkte. Die verlässlichsten Hinweise geben dir Erfahrungen aus Praktika und Praxissemester.
  2. Wie wichtig ist dir das Umfeld der Behandlung? Im Gebiet Kinder und Jugendliche arbeitest du neben den PatientInnen regelmäßig mit Eltern, Schule und weiteren Beteiligten. Wer diese Zusammenarbeit reizvoll findet, ist dort gut aufgehoben, und das Maß an Elternarbeit gehört bei der Wahl ohnehin auf die Liste der Kriterien.
  3. Wie mobil bist du? Im Gebiet Kinder und Jugendliche ist das Stättennetz fast überall dünner, und je dünner das Netz, desto größer der nötige Radius, und das gehört in die Planung, gegebenenfalls zusammen mit dem Artikel Weiterbildung in einem anderen Bundesland.
  4. Wo willst du später arbeiten? Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gilt vielerorts als besonders knapp, entsprechend gefragt sind FachpsychotherapeutInnen in diesem Gebiet. Die Lage ist regional verschieden, deshalb solltest du sie für deine Wunschregion prüfen.

Und wenn du dich entschieden hast?

Ich würde nach inhaltlichen Kriterien entscheiden und die Zahlen im Verzeichnis dazunehmen. Per Alert wirst du außerdem benachrichtigt, wenn in deinem Gebiet neue Stellen dazukommen.

Häufige Fragen dazu

Ist die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche länger als die für Erwachsene?

Nein, beide Gebiete folgen derselben Struktur mit 60 Monaten Regelweiterbildungszeit in Vollzeit. Inhalte, Patientengruppen und vor allem das Angebot an befugten Stätten hängen vom gewählten Gebiet ab.

Darf ich als FachpsychotherapeutIn für Erwachsene auch Jugendliche behandeln?

Die Fachkunde ist gebietsbezogen, und deshalb zählen die Altersgrenzen der beiden Gebiete (18 Jahre beim Gebiet Erwachsene, in der Regel die Vollendung des 21. Lebensjahres beim Gebiet Kinder und Jugendliche). Was bei laufenden Behandlungen über die Altersgrenze hinaus gilt, regeln die Weiterbildungsordnung und das Sozialrecht.

Brauche ich für das Kinder-und-Jugendlichen-Gebiet ein pädagogisches Studium?

Nein, die Gebietswahl steht allen mit der gemeinsamen Approbation aus dem Direktstudium offen, und ein pädagogisches Studium gehörte zum alten System, in dem die KJP-Ausbildung auch mit pädagogischen Abschlüssen möglich war.

Kann ich später das zweite Gebiet nachholen?

Ja, eine zweite Gebietsweiterbildung ist möglich, und Teile der ersten (etwa gemeinsame theoretische Inhalte) können je nach Weiterbildungsordnung deiner Kammer angerechnet werden. Es bleibt ein mehrjähriges Vorhaben mit eigenen Stellen im zweiten Gebiet.

Kurze Antworten auf die Grundfragen zur Weiterbildung stehen gesammelt unter Häufige Fragen.

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