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Kinder und Jugendliche oder Erwachsene: welches Gebiet wähle ich?

Aktualisiert am 29.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Mit der Approbation nach neuem Recht darfst du grundsätzlich alle Altersgruppen behandeln. Festlegen musst du dich trotzdem, und zwar früh: Die Weiterbildung läuft in einem von zwei Gebieten, Psychotherapie für Erwachsene oder Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Jede Weiterbildungsbefugnis gilt nur für ein Gebiet, deine Wahl bestimmt also, welche Stätten überhaupt infrage kommen. Und die Verteilung ist ungleich: Für Kinder und Jugendliche gibt es spürbar weniger befugte Stätten. Wie viele es in deiner Region sind, zeigt der Gebiets-Filter im Verzeichnis.

Ein Beruf, zwei Gebiete

Das alte System kannte zwei getrennte Berufe mit getrennten Ausbildungen: Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen. Das neue System kennt einen Beruf mit einer gemeinsamen Approbation und verlagert die Spezialisierung in die Weiterbildung: Dort entscheidest du dich für das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene oder das Gebiet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und schließt als Fachpsychotherapeut:in für dieses Gebiet ab.

Beide Gebiete sind gleich aufgebaut: 60 Monate Regelweiterbildungszeit in Vollzeit, Abschnitte in ambulanter, stationärer und institutioneller Versorgung, dazu Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Den Rahmen beschreibt der Artikel Dauer und Ablauf der Weiterbildung.

Was die Wahl praktisch bedeutet

Weiterbildungsbefugnisse werden je Gebiet erteilt. Eine Klinik kann für Erwachsene befugt sein, für Kinder und Jugendliche aber nicht, und umgekehrt. Zusammen mit dem Verfahren definiert das Gebiet deshalb deinen Suchraum: Nur Stätten, die für deine Kombination aus Gebiet und Verfahren befugt sind, bringen dir anrechenbare Zeit.

Dazu kommt die Altersabgrenzung der späteren Tätigkeit: Das Erwachsenen-Gebiet beginnt bei 18, das Kinder-und-Jugendlichen-Gebiet reicht in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Die Überschneidung bei den jungen Erwachsenen ist gewollt, die genauen Grenzen zieht die Weiterbildungsordnung deiner Kammer.

Konkreter Test vor der Entscheidung: Öffne das Verzeichnis, setze dein Bundesland und filtere nacheinander nach beiden Gebieten, jeweils kombiniert mit deinem Wunschverfahren. Die Trefferzahlen zeigen dir ehrlicher als jede Broschüre, wie realistisch die Stellensuche in deiner Region ist. Für Kinder und Jugendliche ist das Netz fast überall dünner.

Woran du merkst, welches Gebiet passt

  1. Mit wem willst du im Raum sitzen? Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie heißt Spiel- und Familiensetting, Elternarbeit und Kooperation mit Schule und Jugendhilfe. Erwachsenenarbeit heißt längere Einzelgespräche und ein anderes Störungsspektrum. Praktika und Praxissemester sind hier der ehrlichste Indikator.
  2. Wie wichtig ist dir das Umfeld der Behandlung? Im Kinder-und-Jugendlichen-Gebiet behandelst du nie nur die Patient:in, sondern arbeitest immer mit dem System drumherum. Wer genau das reizvoll findet, ist dort richtig, wer es als Reibungsverlust erlebt, eher nicht.
  3. Wie mobil bist du? Je dünner das Stättennetz, desto größer der nötige Radius. Das spricht nicht gegen das Kinder-und-Jugendlichen-Gebiet, aber es gehört in die Planung, gegebenenfalls zusammen mit dem Artikel Weiterbildung in einem anderen Bundesland.
  4. Wo willst du später arbeiten? Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gilt vielerorts als besonders knapp, entsprechend gefragt sind Fachpsychotherapeut:innen in diesem Gebiet. Verlässliche Aussagen dazu sind aber regional und sollten regional geprüft werden.

Gebiet und Verfahren zusammen denken

Die Gebietswahl ist die eine Hälfte der Festlegung, das Verfahren die andere. Beides zusammen bestimmt, wie viele Stätten für dich übrig bleiben, und ein seltenes Verfahren im knapperen Gebiet multipliziert die Engpässe. Prüfe die Kombination, nicht die Einzelfilter, bevor du dich festlegst. Die Entscheidungshilfe zum Verfahren steht in Welches Verfahren soll ich wählen?

Kurz zusammengefasst

Die Approbation lässt dir alle Türen offen, die Weiterbildung nicht: Mit dem Gebiet legst du fest, welche Patientengruppen, welche Stätten und welcher Abschluss zu dir gehören. Entscheide inhaltlich, aber prüfe vorher die Verfügbarkeit deiner Kombination aus Gebiet und Verfahren im Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten, und lass dich per Alert benachrichtigen, wenn in deinem Gebiet neue Stellen dazukommen.

Häufige Fragen dazu

Ist die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche länger als die für Erwachsene?

Nein. Beide Gebiete folgen derselben Struktur mit 60 Monaten Regelweiterbildungszeit in Vollzeit und Abschnitten in den Versorgungsbereichen. Unterschiedlich sind die Inhalte, die Patientengruppen und vor allem das Angebot an befugten Stätten.

Darf ich als Fachpsychotherapeut:in für Erwachsene auch Jugendliche behandeln?

Die Fachkunde ist gebietsbezogen: Erwachsene ab 18, Kinder und Jugendliche in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, mit einer Überschneidung bei jungen Erwachsenen. Wo die Grenzen im Einzelfall liegen und was bei laufenden Behandlungen über die Altersgrenze hinaus gilt, regeln Weiterbildungsordnung und Sozialrecht, nicht die Approbation.

Brauche ich für das Kinder-und-Jugendlichen-Gebiet ein pädagogisches Studium?

Nein. Das war eine Besonderheit des alten Systems, in dem die KJP-Ausbildung auch mit pädagogischen Abschlüssen möglich war. Im neuen System gibt es eine gemeinsame Approbation über das Direktstudium, danach steht die Gebietswahl allen offen.

Kann ich später das zweite Gebiet nachholen?

Ja, eine zweite Gebietsweiterbildung ist möglich, und Teile der ersten (etwa gemeinsame theoretische Inhalte) können je nach Weiterbildungsordnung angerechnet werden. Es bleibt aber ein mehrjähriges Vorhaben mit eigenen Stellen im zweiten Gebiet. Die Anrechnungsregeln stehen in der Weiterbildungsordnung deiner Kammer.

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