Die Regeldauer: fünf Jahre in Vollzeit
Die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in ist wie eine Facharztweiterbildung aufgebaut: Du bist approbiert, arbeitest angestellt und qualifizierst dich berufsbegleitend weiter. Die Weiterbildungsordnungen der Landeskammern setzen dafür eine Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten in Vollzeit an.
Diese 60 Monate verbringst du nicht an einer einzigen Stelle, sondern in Abschnitten in verschiedenen Versorgungsbereichen: ambulant, stationär und institutionell. Wie sich die Zeit auf diese Bereiche verteilt und was die Bereiche unterscheidet, steht im eigenen Artikel Ambulant, stationär, institutionell.
Woraus die Weiterbildung besteht
Die Stellen sind der größte, aber nicht der einzige Baustein. Vier Dinge laufen parallel:
- Praktische Weiterbildung
- Die Anstellungen an anerkannten Weiterbildungsstätten in den geforderten Versorgungsbereichen. Hier behandelst du unter Verantwortung von Weiterbildungsbefugten und sammelst die vorgeschriebenen Zeiten und Behandlungsstunden.
- Theoretische Weiterbildung
- Kurse und Seminare zu Diagnostik, Verfahren und Rahmenwissen. Sie werden über die Weiterbildungsstätte selbst oder über kooperierende Institute und Weiterbildungsverbünde organisiert. Wie die Freistellung dafür geregelt ist, gehört in den Arbeitsvertrag oder Weiterbildungsvertrag.
- Supervision
- Regelmäßige Begleitung deiner Behandlungen durch anerkannte Supervisor:innen, teils einzeln, teils in der Gruppe. Im ambulanten Abschnitt ist die Supervision besonders engmaschig.
- Selbsterfahrung
- Eigene Erfahrung in der Patientenrolle beziehungsweise angeleitete Selbstreflexion im gewählten Verfahren, bei dafür anerkannten Selbsterfahrungsleiter:innen.
Was die Dauer in der Praxis verlängert
Auf dem Papier sind es fünf Jahre. Real werden es oft mehr, aus drei Gründen:
- Teilzeit: Wer mit reduziertem Umfang arbeitet, verlängert die Weiterbildung entsprechend. Das ist ausdrücklich vorgesehen und kein Nachteil, verschiebt aber den Abschluss.
- Lücken zwischen den Abschnitten: Der unterschätzte Faktor. Endet eine Stelle, ohne dass die nächste ansteht, zählt die Wartezeit nicht. Deshalb lohnt es, den jeweils knappsten Abschnitt zuerst zu planen und Anschlussstellen früh zu suchen, am besten mit einem Stellen-Alert für die eigene Region.
- Unterbrechungen: Elternzeit, längere Krankheit oder ein Wechsel des Bundeslandes können die Anrechnung verschieben. Bei einem Länderwechsel hilft der Artikel Weiterbildung in einem anderen Bundesland.
Der Ablauf von der ersten Stelle bis zur Prüfung
- Gebiet und Verfahren festlegen. Beides bestimmt, welche Stätten für dich infrage kommen, und lässt sich später nur mit Verlusten korrigieren.
- Erste Stelle an einer anerkannten Stätte antreten. Im Verzeichnis siehst du, welche Einrichtungen für dein Gebiet, Verfahren und den jeweiligen Versorgungsbereich befugt sind.
- Weiterbildung bei der Kammer anmelden und von Beginn an dokumentieren: Zeiten, Behandlungsstunden, Supervision, Theorie. Nachträglich rekonstruieren ist mühsam und riskant.
- Abschnitte durchlaufen, Anschluss im Blick behalten. Weiterbildungsbefugte kennen die Häuser der Region und vermitteln oft direkt weiter, sprich Übergänge früh an.
- Zulassung zur Prüfung beantragen, sobald alle Zeiten und Inhalte vollständig sind. Nach bestandener Prüfung bei der Landeskammer führst du die Bezeichnung Fachpsychotherapeut:in für dein Gebiet.
Kurz zusammengefasst
Fünf Jahre Vollzeit sind der Rahmen, die tatsächliche Dauer bestimmt vor allem die Planung: Wer Gebiet und Verfahren früh festlegt, die Abschnitte vom knappsten Bereich aus rückwärts plant und Anschlussstellen rechtzeitig sucht, kommt nah an die Regelzeit heran. Die Werkzeuge dafür sind die Weiterbildungsordnung deiner Kammer, das Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten und ein Alert für neue Stellen in deiner Region.