Wie die Weiterbildung aufgebaut ist
Die Weiterbildung zur FachpsychotherapeutIn ist wie eine Facharztweiterbildung aufgebaut, was heißt, dass du approbiert bist und angestellt arbeitest. Die Weiterbildungsordnungen der Landeskammern setzen dafür 60 Monate in Vollzeit an, und diese Zeit verteilt sich auf Abschnitte in verschiedenen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär und institutionell) und damit in der Regel auf mehrere Stellen. Wie sich die Zeit auf diese Bereiche verteilt und was die Bereiche voneinander unterscheidet, steht im eigenen Artikel Ambulant, stationär, institutionell.
Woraus die Weiterbildung besteht
Die Weiterbildung besteht aus mehreren Bausteinen, die parallel laufen, und den größten Teil davon machen die Stellen aus.
- Praktische Weiterbildung
- Das sind die Anstellungen an anerkannten Weiterbildungsstätten in den geforderten Versorgungsbereichen, in denen du unter Verantwortung von Weiterbildungsbefugten behandelst und die vorgeschriebenen Zeiten und Behandlungsstunden sammelst.
- Theoretische Weiterbildung
- Dazu gehören Kurse und Seminare zu Diagnostik, Verfahren und Rahmenwissen, die über die Weiterbildungsstätte selbst oder über kooperierende Institute und Weiterbildungsverbünde organisiert werden. Wie die Freistellung dafür geregelt ist, gehört in den Arbeitsvertrag oder Weiterbildungsvertrag.
- Supervision
- Deine Behandlungen werden regelmäßig von anerkannten SupervisorInnen begleitet, teils einzeln, teils in der Gruppe, und im ambulanten Abschnitt ist diese Supervision besonders engmaschig.
- Selbsterfahrung
- Hier sammelst du eigene Erfahrung in der Patientenrolle beziehungsweise angeleitete Selbstreflexion im gewählten Verfahren, bei dafür anerkannten SelbsterfahrungsleiterInnen.
Was die Dauer in der Praxis verlängert
In der Praxis dauert die Weiterbildung oft länger als die Regelzeit.
- Teilzeit verlängert die Weiterbildung entsprechend, denn wer mit reduziertem Umfang arbeitet, schiebt den Abschluss nach hinten.
- Lücken zwischen den Abschnitten verlängern die Weiterbildung, weil die Wartezeit zwischen zwei Stellen nicht zur Weiterbildungszeit gehört, und dieser Faktor wird im Übrigen oft unterschätzt. Wer plant schon die dritte Stelle, bevor die erste begonnen hat, oder? Es lohnt sich, die Abschnitte vom knappsten Bereich aus rückwärts zu planen, also den jeweils knappsten zuerst, und Anschlussstellen früh zu suchen, am besten mit einem Stellen-Alert für die eigene Region, und ich vermute, dass man so nah an die Regelzeit herankommt.
- Unterbrechungen wie Elternzeit, längere Krankheit oder ein Wechsel des Bundeslandes können die Anrechnung verschieben, und bei einem Länderwechsel hilft der Artikel Weiterbildung in einem anderen Bundesland.
Der Ablauf von der ersten Stelle bis zur Prüfung
- Gebiet und Verfahren legst du zuerst fest, denn beides bestimmt, welche Stätten für dich infrage kommen, und eine spätere Korrektur ist mit Verlusten verbunden.
- Die erste Stelle trittst du an einer anerkannten Stätte an, und im Verzeichnis siehst du, welche Einrichtungen für dein Gebiet, dein Verfahren und den jeweiligen Versorgungsbereich befugt sind.
- Die Weiterbildung meldest du bei der Kammer an und dokumentierst von Beginn an Zeiten, Behandlungsstunden, Supervision und Theorie, weil eine nachträgliche Rekonstruktion mühsam und riskant ist.
- Beim Durchlaufen der Abschnitte behältst du den Anschluss im Blick, denn Weiterbildungsbefugte kennen die Häuser der Region und vermitteln oft direkt weiter, weshalb du Übergänge früh ansprechen solltest.
- Die Zulassung zur Prüfung beantragst du, sobald alle Zeiten und Inhalte vollständig sind, und nach bestandener Prüfung bei der Landeskammer führst du die Bezeichnung FachpsychotherapeutIn für dein Gebiet.