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Wie lange dauert die Psychotherapie-Weiterbildung und wie läuft sie ab?

Aktualisiert am 29.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Die Regelweiterbildungszeit beträgt 60 Monate in Vollzeit, also fünf Jahre. In dieser Zeit arbeitest du angestellt an anerkannten Weiterbildungsstätten und absolvierst parallel Theorie, Supervision und Selbsterfahrung. Teilzeit ist möglich und verlängert die Weiterbildung entsprechend. Was im Detail gefordert ist, regelt die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer. Was die Dauer in der Praxis am stärksten bestimmt, ist aber etwas anderes: ob du für jeden Abschnitt rechtzeitig eine Anschlussstelle findest. Die Stätten dafür stehen im Verzeichnis.

Die Regeldauer: fünf Jahre in Vollzeit

Die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in ist wie eine Facharztweiterbildung aufgebaut: Du bist approbiert, arbeitest angestellt und qualifizierst dich berufsbegleitend weiter. Die Weiterbildungsordnungen der Landeskammern setzen dafür eine Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten in Vollzeit an.

Diese 60 Monate verbringst du nicht an einer einzigen Stelle, sondern in Abschnitten in verschiedenen Versorgungsbereichen: ambulant, stationär und institutionell. Wie sich die Zeit auf diese Bereiche verteilt und was die Bereiche unterscheidet, steht im eigenen Artikel Ambulant, stationär, institutionell.

Woraus die Weiterbildung besteht

Die Stellen sind der größte, aber nicht der einzige Baustein. Vier Dinge laufen parallel:

Praktische Weiterbildung
Die Anstellungen an anerkannten Weiterbildungsstätten in den geforderten Versorgungsbereichen. Hier behandelst du unter Verantwortung von Weiterbildungsbefugten und sammelst die vorgeschriebenen Zeiten und Behandlungsstunden.
Theoretische Weiterbildung
Kurse und Seminare zu Diagnostik, Verfahren und Rahmenwissen. Sie werden über die Weiterbildungsstätte selbst oder über kooperierende Institute und Weiterbildungsverbünde organisiert. Wie die Freistellung dafür geregelt ist, gehört in den Arbeitsvertrag oder Weiterbildungsvertrag.
Supervision
Regelmäßige Begleitung deiner Behandlungen durch anerkannte Supervisor:innen, teils einzeln, teils in der Gruppe. Im ambulanten Abschnitt ist die Supervision besonders engmaschig.
Selbsterfahrung
Eigene Erfahrung in der Patientenrolle beziehungsweise angeleitete Selbstreflexion im gewählten Verfahren, bei dafür anerkannten Selbsterfahrungsleiter:innen.
Wichtig bei der Stellenwahl: Frage konkret, welche dieser Bausteine die Stätte selbst anbietet und welche du extern organisieren und bezahlen musst. Das entscheidet mit über die realen Kosten der Weiterbildung, mehr dazu in Was kostet die Psychotherapie-Weiterbildung?

Was die Dauer in der Praxis verlängert

Auf dem Papier sind es fünf Jahre. Real werden es oft mehr, aus drei Gründen:

Der Ablauf von der ersten Stelle bis zur Prüfung

  1. Gebiet und Verfahren festlegen. Beides bestimmt, welche Stätten für dich infrage kommen, und lässt sich später nur mit Verlusten korrigieren.
  2. Erste Stelle an einer anerkannten Stätte antreten. Im Verzeichnis siehst du, welche Einrichtungen für dein Gebiet, Verfahren und den jeweiligen Versorgungsbereich befugt sind.
  3. Weiterbildung bei der Kammer anmelden und von Beginn an dokumentieren: Zeiten, Behandlungsstunden, Supervision, Theorie. Nachträglich rekonstruieren ist mühsam und riskant.
  4. Abschnitte durchlaufen, Anschluss im Blick behalten. Weiterbildungsbefugte kennen die Häuser der Region und vermitteln oft direkt weiter, sprich Übergänge früh an.
  5. Zulassung zur Prüfung beantragen, sobald alle Zeiten und Inhalte vollständig sind. Nach bestandener Prüfung bei der Landeskammer führst du die Bezeichnung Fachpsychotherapeut:in für dein Gebiet.

Kurz zusammengefasst

Fünf Jahre Vollzeit sind der Rahmen, die tatsächliche Dauer bestimmt vor allem die Planung: Wer Gebiet und Verfahren früh festlegt, die Abschnitte vom knappsten Bereich aus rückwärts plant und Anschlussstellen rechtzeitig sucht, kommt nah an die Regelzeit heran. Die Werkzeuge dafür sind die Weiterbildungsordnung deiner Kammer, das Verzeichnis der anerkannten Weiterbildungsstätten und ein Alert für neue Stellen in deiner Region.

Häufige Fragen dazu

Kann ich die Weiterbildung in Teilzeit machen?

Ja, Teilzeit ist in den Weiterbildungsordnungen vorgesehen. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend dem reduzierten Beschäftigungsumfang. Viele Kammern setzen einen Mindestumfang voraus, damit die Zeit anrechenbar bleibt. Die genauen Grenzen stehen in der Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer.

Wann beginnt die Weiterbildungszeit zu zählen?

Anrechenbar ist Zeit an einer Stätte mit gültiger Weiterbildungsbefugnis, im passenden Gebiet, Verfahren und Versorgungsbereich. Eine Anstellung ohne diese Befugnis bringt dich fachlich weiter, zählt aber nicht als Weiterbildungszeit. Kläre vor Vertragsschluss mit Stätte und Kammer, dass die Stelle anerkannt wird, und melde die Weiterbildung bei deiner Kammer an.

Verlängern Unterbrechungen wie Elternzeit die Weiterbildung?

Längere Unterbrechungen (zum Beispiel Elternzeit oder Krankheit) werden auf die Weiterbildungszeit in der Regel nicht angerechnet, die Weiterbildung verschiebt sich entsprechend nach hinten. Kurze Fehlzeiten sind meist unschädlich. Die Grenzen definiert die Weiterbildungsordnung deiner Kammer.

Gibt es Zwischenprüfungen?

Eine klassische Zwischenprüfung gibt es nicht. Üblich sind regelmäßige Gespräche mit den Weiterbildungsbefugten und eine laufende Dokumentation der Weiterbildungsinhalte. Am Ende prüft die Landeskammer auf Antrag, ob alle Anforderungen erfüllt sind, und nimmt die Abschlussprüfung ab.

Quellen und Stand

Stand August 2026. Die konkreten Anforderungen (Mindestzeiten je Versorgungsbereich, Theorie-, Supervisions- und Selbsterfahrungsumfänge, Teilzeitregeln) legt die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer fest und unterscheiden sich zwischen den Ländern.

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