Die Weiterbildung zur FachpsychotherapeutIn fällt in eine Lebensphase, in der viele eine Familie gründen oder Angehörige pflegen und deshalb wissen wollen, wie sich Teilzeit, Elternzeit und andere Unterbrechungen auf die Dauer auswirken.
Welche Untergrenzen die Muster-Weiterbildungsordnung setzt
Die Weiterbildung ist als hauptberufliche Tätigkeit angelegt, und die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK legt in Paragraf 9 für Teilzeit Untergrenzen für den Stellenumfang fest. Im stationären und institutionellen Abschnitt muss die Tätigkeit mindestens die Hälfte der üblichen Wochenstunden einer Vollzeittätigkeit betragen, im ambulanten Abschnitt jede einzelne Teilzeittätigkeit mindestens ein Viertel. Außerdem muss der Gesamtumfang einer vollzeitigen Weiterbildung entsprechen, ebenso Niveau und Qualität. Die Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten Vollzeit ist die Mindestzeit, und nach oben ist keine Frist vorgegeben. Schließlich regelt der Paragraf die Unterbrechungen (dazu unten).
Wie sich die Dauer bei weniger Wochenstunden verlängert
Die vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten werden anteilig erbracht, und deshalb lässt sich die Verlängerung per Dreisatz berechnen. Rechnerisch ergeben sich daraus die Gesamtdauern in der folgenden Tabelle.
| Stellenumfang | Rechnerische Gesamtdauer | Anmerkung |
|---|---|---|
| 100 Prozent | 60 Monate (5 Jahre) | Regelfall der Weiterbildungsordnungen |
| 75 Prozent | 80 Monate (6 Jahre 8 Monate) | ein möglicher Kompromiss mit Familie |
| 50 Prozent | 120 Monate (10 Jahre) | Untergrenze im stationären und institutionellen Abschnitt nach MWBO |
In der Praxis dürften nur wenige die ganze Weiterbildung mit einem festen Prozentsatz durchziehen, denkbar ist beispielsweise Vollzeit im stationären Jahr und ein reduzierter Umfang im langen ambulanten Abschnitt. Wie deine Kammer solche gemischten Verläufe anrechnet, klärst du am besten vorab mit ihr.
Wie Elternzeit, Mutterschutz und Krankheit angerechnet werden
Bei der Anrechnung sind die arbeitsrechtliche und die kammerrechtliche Ebene zu unterscheiden. Auf der arbeitsrechtlichen Ebene ist Elternzeit von bis zu drei Jahren je Kind ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber (Paragraf 15 BEEG), und die Mutterschutzfristen (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, Paragraf 3 MuSchG) gelten ohnehin. Beides steht dir auch während der Weiterbildung zu.
Auf der kammerrechtlichen Ebene geht es darum, ob die Zeit für die Weiterbildung mitzählt. Nach der MWBO wird eine Unterbrechung infolge von Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Sonderurlaub und Ähnlichem nur angerechnet, wenn sie weniger als sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten Weiterbildungszeit dauert. Eine einjährige Elternzeit verschiebt das Ende der Weiterbildung deshalb um etwa ein Jahr, und die schon anerkannten Zeiten bleiben bestehen.
Was mit Theorie und Selbsterfahrung während einer Unterbrechung passiert
Theorieseminare und Selbsterfahrung organisiert das Weiterbildungsinstitut, und ob du sie während einer Elternzeit weiterführen kannst, hängt deshalb vor allem vom Institut ab. Manche Institute ermöglichen das, und bei zyklisch angebotenen Kursen verschiebt eine Pause die Teilnahme auf den nächsten Durchgang. Kläre mit Institut und Kammer, welche Bausteine während der Pause weiterlaufen dürfen, was mit bereits gezahlten Gebühren passiert und ob es Fristen gibt.
Was Teilzeit für Gehalt und Kosten bedeutet
Teilzeit senkt das Gehalt anteilig. Die Weiterbildungskosten bleiben nahezu gleich, weil Theorie, Supervision und Selbsterfahrung im vollen Umfang vorgeschrieben sind, und bei Instituten mit Monats- oder Semestergebühren kann eine längere Laufzeit sogar teurer werden. Deshalb lohnt es sich, die Kosten über die gesamte Dauer durchzurechnen und das Institut zu fragen, wie es bei den Gebühren mit Teilzeit und Pausen umgeht.
Wie du den Teilzeitwunsch bei der Stellensuche ansprichst
Ob eine Stätte Teilzeitstellen anbietet, legt jede Einrichtung selbst fest. Grenze deshalb im Verzeichnis die infrage kommenden Stätten nach Bundesland, Gebiet und Verfahren ein und frag den Stellenumfang direkt ab, am besten schon in der Bewerbung oder im ersten Gespräch. Kliniken mit mehreren Weiterbildungsstellen haben bei Teilzeitmodellen vermutlich mehr Spielraum, und für diese Vermutung habe ich keine belastbare Quelle gefunden. Wenn das Angebot in deiner Region dünn ist, helfen die Strategien aus Keine Weiterbildungsstelle gefunden, und mit einem Stellen-Alert erfährst du, wenn neue Stätten dazukommen.
Warum du die Weiterbildungsordnung deiner Kammer lesen solltest
Die Landeskammern orientieren sich an der MWBO und passen sie teils an. Die Kammer Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise die MWBO-Regeln zu Teilzeit und zur Sechs-Wochen-Grenze in ihrer Weiterbildungsordnung übernommen. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer lässt ambulant nach eigener Auskunft mehrere parallele Teilzeittätigkeiten zu, und auch bei der Behandlung von Unterbrechungen gibt es abweichende Formulierungen. Mindestumfänge und Anrechnungsregeln hängen also von der Kammer ab, und verbindlich ist ihre Weiterbildungsordnung, die du vor der Planung lesen solltest. Den Einstieg je Bundesland findest du in der Bundesland-Übersicht.