Kurzantwort: die Bausteine im Überblick
Die Weiterbildung besteht aus vier Bausteinen: der praktischen Berufstätigkeit an anerkannten Weiterbildungsstätten und den drei begleitenden Anteilen Theorie, Selbsterfahrung und Supervision. Die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK beziffert dafür Mindestumfänge, eine Einheit entspricht 45 Minuten:
| Baustein | Mindestumfang laut MWBO |
|---|---|
| Praktische Weiterbildung | 60 Monate Vollzeit als vergütete Tätigkeit in den Bereichen ambulant, stationär und institutionell |
| Theorie | Mindestens 500 Einheiten, davon mindestens 350 im vertieften Verfahren |
| Selbsterfahrung | Je nach Verfahren mindestens 100 bis über 300 Einheiten |
| Supervision | Im ambulanten Teil mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 als Einzelsupervision |
Alle Werte sind Mindestwerte. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer, die davon abweichen kann.
Praktische Weiterbildung: der Kern an der Stätte
Anders als in der alten Ausbildung bist du in der Weiterbildung angestellt und arbeitest hauptberuflich mit Approbation. Die MWBO hinterlegt dafür konkrete Behandlungszahlen, etwa dokumentierte Erstkontakte und Behandlungsfälle unter Supervision. Wie sich die 60 Monate auf die drei Versorgungsbereiche verteilen, steht in Ambulant, stationär, institutionell, die zeitliche Abfolge in Wie lange dauert die Weiterbildung?
Theorie: Umfang und wo sie stattfindet
Für die Gebiete Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche verlangt die MWBO mindestens 500 Einheiten Theorie. Davon entfallen mindestens 350 Einheiten auf das vertiefte Verfahren, darin wiederum mindestens 48 Einheiten auf Gruppenpsychotherapie. Die Theorie läuft meist als Seminare und Blöcke über ein Weiterbildungsinstitut und begleitet die gesamte Weiterbildung. Welches Verfahren du vertiefst, entscheidet über Inhalte und Anbieter.
Selbsterfahrung: Einzel und Gruppe
Beim Umfang der Selbsterfahrung unterscheiden sich die Verfahren deutlich:
| Verfahren | Selbsterfahrung mindestens |
|---|---|
| Verhaltenstherapie (VT) | 100 Einheiten, davon mindestens 80 in der Gruppe |
| Systemische Therapie (ST) | 100 Einheiten, davon mindestens 80 in der Gruppe |
| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) | 125 Einheiten, davon 80 in der Gruppe |
| Analytische Psychotherapie (AP) | 250 Einheiten und mehr: im Gebiet Kinder und Jugendliche davon mindestens 150 einzeln, im Gebiet Erwachsene 250 einzeln plus 80 in der Gruppe |
Die Selbsterfahrung soll zu Beginn der Weiterbildung aufgenommen werden und sie begleiten. Bei einem Wechsel der Stätte soll sie weitergeführt werden können.
Supervision: wer supervidiert und wie oft
Supervidiert wird von Supervisor:innen, die die Kammer für das jeweilige Verfahren anerkannt hat. Für den ambulanten Teil nennt die MWBO mindestens 150 Supervisionseinheiten je Teilnehmer:in, davon mindestens 50 als Einzelsupervision. Als Faustregel gilt ein Verhältnis von einer Supervisionseinheit auf vier bis acht Behandlungsstunden, Gruppensupervision ist mit bis zu sechs Teilnehmenden anrechenbar. Auch im stationären Abschnitt laufen deine Behandlungsfälle unter Supervision, dort zählen auch Balint-Gruppen dazu.
Wer organisiert und bezahlt was
Deine Weiterbildungsstätte muss laut MWBO sicherstellen, dass Theorie, Selbsterfahrung und Supervision für ihren Abschnitt verfügbar sind. Kann sie das nicht selbst leisten, muss sie es über Vereinbarungen mit anderen abdecken. Die Teilnahme an den verpflichtenden Anteilen gehört dabei ausdrücklich zur hauptberuflichen Tätigkeit. Wer die Rechnungen bezahlt, ist damit aber nicht gesagt: Das regeln Arbeitsvertrag und Weiterbildungsvertrag, die Details stehen in Was kostet die Weiterbildung?
Rolle von Weiterbildungsstätte, Institut und Verbund
Die Weiterbildungsstätte ist dein Arbeitgeber und der Ort der praktischen Weiterbildung. Weiterbildungsinstitute sind laut MWBO Stätten, die übergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision durchführen, oft die früheren Ausbildungsinstitute. Beide können Kooperationsverträge schließen, damit die Bausteine über alle Abschnitte abgestimmt laufen. Viele Regionen organisieren das als Weiterbildungsverbund aus Klinik, Ambulanz, Praxen und Institut. Im Verzeichnis siehst du die anerkannten Stätten je Bundesland und Verfahren, die Bundesland-Übersichten zeigen die Struktur je Kammerbezirk.
Unterschiede zum alten Ausbildungssystem
Viele Suchtreffer zu diesem Thema beziehen sich auf die alte Ausbildung nach der früheren Ausbildungs- und Prüfungsverordnung: 600 Stunden Theorie, 120 Stunden Selbsterfahrung, 150 Stunden Supervision, dazu unbezahlte oder gering vergütete Praxisphasen. Diese Zahlen gelten nur noch für Personen, die ihr Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben und die Ausbildung bis zum 1. September 2032 abschließen. Für alle anderen gilt die Weiterbildungsordnung der Landeskammer mit den oben genannten Bausteinen. Welcher Weg für dich gilt, klärt Ausbildung oder Weiterbildung?
Kurz zusammengefasst
Die Weiterbildung besteht aus bezahlter praktischer Tätigkeit plus drei begleitenden Bausteinen: mindestens 500 Einheiten Theorie, verfahrensabhängig 100 bis über 300 Einheiten Selbsterfahrung und mindestens 150 Supervisionseinheiten im ambulanten Teil, jeweils als Mindestwerte der MWBO. Organisiert wird das im Zusammenspiel von Stätte und Institut, die Kostenfrage klärst du vor der Unterschrift. Eine anerkannte Stätte in deinem Verfahren findest du über das Verzeichnis, mit einem Alert erfährst du von neuen Stellen.