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Theorie, Selbsterfahrung, Supervision: woraus besteht die Weiterbildung?

Aktualisiert am 30.08.2026 · pt-weiterbildung.de

Wer nach den Bausteinen der Psychotherapie-Weiterbildung sucht, landet oft bei Stundenzahlen aus dem alten Ausbildungssystem, die für frisch Approbierte nicht mehr gelten. Für die neue Weiterbildung setzt die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK eigene Mindestwerte: mindestens 500 Einheiten Theorie, Selbsterfahrung je nach Verfahren zwischen 100 und über 300 Einheiten und mindestens 150 Supervisionseinheiten allein im ambulanten Teil. Getragen wird alles von der praktischen Tätigkeit an einer anerkannten Stätte, die du über das Verzeichnis findest.

Kurzantwort: die Bausteine im Überblick

Die Weiterbildung besteht aus vier Bausteinen: der praktischen Berufstätigkeit an anerkannten Weiterbildungsstätten und den drei begleitenden Anteilen Theorie, Selbsterfahrung und Supervision. Die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK beziffert dafür Mindestumfänge, eine Einheit entspricht 45 Minuten:

BausteinMindestumfang laut MWBO
Praktische Weiterbildung60 Monate Vollzeit als vergütete Tätigkeit in den Bereichen ambulant, stationär und institutionell
TheorieMindestens 500 Einheiten, davon mindestens 350 im vertieften Verfahren
SelbsterfahrungJe nach Verfahren mindestens 100 bis über 300 Einheiten
SupervisionIm ambulanten Teil mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 als Einzelsupervision

Alle Werte sind Mindestwerte. Verbindlich ist die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer, die davon abweichen kann.

Praktische Weiterbildung: der Kern an der Stätte

Anders als in der alten Ausbildung bist du in der Weiterbildung angestellt und arbeitest hauptberuflich mit Approbation. Die MWBO hinterlegt dafür konkrete Behandlungszahlen, etwa dokumentierte Erstkontakte und Behandlungsfälle unter Supervision. Wie sich die 60 Monate auf die drei Versorgungsbereiche verteilen, steht in Ambulant, stationär, institutionell, die zeitliche Abfolge in Wie lange dauert die Weiterbildung?

Theorie: Umfang und wo sie stattfindet

Für die Gebiete Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche verlangt die MWBO mindestens 500 Einheiten Theorie. Davon entfallen mindestens 350 Einheiten auf das vertiefte Verfahren, darin wiederum mindestens 48 Einheiten auf Gruppenpsychotherapie. Die Theorie läuft meist als Seminare und Blöcke über ein Weiterbildungsinstitut und begleitet die gesamte Weiterbildung. Welches Verfahren du vertiefst, entscheidet über Inhalte und Anbieter.

Selbsterfahrung: Einzel und Gruppe

Beim Umfang der Selbsterfahrung unterscheiden sich die Verfahren deutlich:

VerfahrenSelbsterfahrung mindestens
Verhaltenstherapie (VT)100 Einheiten, davon mindestens 80 in der Gruppe
Systemische Therapie (ST)100 Einheiten, davon mindestens 80 in der Gruppe
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)125 Einheiten, davon 80 in der Gruppe
Analytische Psychotherapie (AP)250 Einheiten und mehr: im Gebiet Kinder und Jugendliche davon mindestens 150 einzeln, im Gebiet Erwachsene 250 einzeln plus 80 in der Gruppe

Die Selbsterfahrung soll zu Beginn der Weiterbildung aufgenommen werden und sie begleiten. Bei einem Wechsel der Stätte soll sie weitergeführt werden können.

Supervision: wer supervidiert und wie oft

Supervidiert wird von Supervisor:innen, die die Kammer für das jeweilige Verfahren anerkannt hat. Für den ambulanten Teil nennt die MWBO mindestens 150 Supervisionseinheiten je Teilnehmer:in, davon mindestens 50 als Einzelsupervision. Als Faustregel gilt ein Verhältnis von einer Supervisionseinheit auf vier bis acht Behandlungsstunden, Gruppensupervision ist mit bis zu sechs Teilnehmenden anrechenbar. Auch im stationären Abschnitt laufen deine Behandlungsfälle unter Supervision, dort zählen auch Balint-Gruppen dazu.

Wer organisiert und bezahlt was

Deine Weiterbildungsstätte muss laut MWBO sicherstellen, dass Theorie, Selbsterfahrung und Supervision für ihren Abschnitt verfügbar sind. Kann sie das nicht selbst leisten, muss sie es über Vereinbarungen mit anderen abdecken. Die Teilnahme an den verpflichtenden Anteilen gehört dabei ausdrücklich zur hauptberuflichen Tätigkeit. Wer die Rechnungen bezahlt, ist damit aber nicht gesagt: Das regeln Arbeitsvertrag und Weiterbildungsvertrag, die Details stehen in Was kostet die Weiterbildung?

Vor der Vertragsunterschrift klären: Wo finden Theorie, Selbsterfahrung und Supervision konkret statt, wirst du dafür freigestellt, und wer trägt die Kosten? Diese drei Fragen unterscheiden zwei Stellen mit gleichem Gehalt oft stärker als alles andere.

Rolle von Weiterbildungsstätte, Institut und Verbund

Die Weiterbildungsstätte ist dein Arbeitgeber und der Ort der praktischen Weiterbildung. Weiterbildungsinstitute sind laut MWBO Stätten, die übergreifend Theorie, Selbsterfahrung und Supervision durchführen, oft die früheren Ausbildungsinstitute. Beide können Kooperationsverträge schließen, damit die Bausteine über alle Abschnitte abgestimmt laufen. Viele Regionen organisieren das als Weiterbildungsverbund aus Klinik, Ambulanz, Praxen und Institut. Im Verzeichnis siehst du die anerkannten Stätten je Bundesland und Verfahren, die Bundesland-Übersichten zeigen die Struktur je Kammerbezirk.

Unterschiede zum alten Ausbildungssystem

Viele Suchtreffer zu diesem Thema beziehen sich auf die alte Ausbildung nach der früheren Ausbildungs- und Prüfungsverordnung: 600 Stunden Theorie, 120 Stunden Selbsterfahrung, 150 Stunden Supervision, dazu unbezahlte oder gering vergütete Praxisphasen. Diese Zahlen gelten nur noch für Personen, die ihr Studium vor dem 1. September 2020 begonnen haben und die Ausbildung bis zum 1. September 2032 abschließen. Für alle anderen gilt die Weiterbildungsordnung der Landeskammer mit den oben genannten Bausteinen. Welcher Weg für dich gilt, klärt Ausbildung oder Weiterbildung?

Kurz zusammengefasst

Die Weiterbildung besteht aus bezahlter praktischer Tätigkeit plus drei begleitenden Bausteinen: mindestens 500 Einheiten Theorie, verfahrensabhängig 100 bis über 300 Einheiten Selbsterfahrung und mindestens 150 Supervisionseinheiten im ambulanten Teil, jeweils als Mindestwerte der MWBO. Organisiert wird das im Zusammenspiel von Stätte und Institut, die Kostenfrage klärst du vor der Unterschrift. Eine anerkannte Stätte in deinem Verfahren findest du über das Verzeichnis, mit einem Alert erfährst du von neuen Stellen.

Häufige Fragen dazu

Wie lang ist eine Einheit?

45 Minuten. Die MWBO legt das einheitlich für Theorie, Supervision und Selbsterfahrung fest. 500 Einheiten Theorie entsprechen also 375 Zeitstunden. Wenn eine Landeskammer oder ein Institut von Stunden spricht, lohnt der Blick, ob Einheiten zu 45 Minuten oder volle Stunden gemeint sind.

Gelten die Zahlen 600, 150 und 120 Stunden noch?

Nur für die alte Ausbildung nach dem bisherigen Recht (600 Stunden Theorie, 150 Stunden Supervision, 120 Stunden Selbsterfahrung). Wer mit Approbation aus dem neuen Direktstudium in die Weiterbildung geht, richtet sich nach der Weiterbildungsordnung seiner Landeskammer, nicht nach diesen Werten.

Muss ich Theorie, Selbsterfahrung und Supervision selbst bezahlen?

Gesetzlich geregelt ist das nicht, und die Modelle unterscheiden sich stark: Manche Stätten übernehmen Teile, viele rechnen die Bausteine über ein kooperierendes Institut mit dir ab. Was dabei realistisch auf dich zukommt, steht in Was kostet die Weiterbildung?

Kann ich die Bausteine an einem anderen Ort machen als meine Stelle?

Ja, das ist sogar der Normalfall. Die MWBO sieht ausdrücklich vor, dass Weiterbildungsstätten mit Weiterbildungsinstituten kooperieren, die Theorie, Selbsterfahrung und Supervision übergreifend durchführen. Du schließt dann zusätzlich zum Arbeitsvertrag einen Weiterbildungsvertrag mit den Kooperationspartnern.

Zählt Selbsterfahrung aus dem Studium oder von früher?

Die Weiterbildung beginnt formal erst nach der Approbation, vorher erbrachte Leistungen zählen grundsätzlich nicht automatisch. Ob und wie etwas anerkannt wird, entscheidet die Landeskammer im Einzelfall. Frag dort nach, bevor du mit einer Anrechnung planst.

Quellen und Stand

Stand August 2026, Zahlen aus der Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK. Die MWBO ist eine Empfehlung, verbindlich ist die Weiterbildungsordnung deiner Landeskammer, die abweichen kann.

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